06.11.2019

Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuerreform nutzen

Gemeinsame Pressemitteilung mit Haus & Grund Hessen

Haus & Grund Hessen und VdW südwest fordern einfache, unbürokratische und bürgerfreundliche Grundsteuer für Hessen


Frankfurt/Wiesbaden. Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen und der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) begrüßen bei der Grundsteuerreform die vorgesehene Möglichkeit der Länder, eine vom Bundesgesetz abweichende Regelung treffen zu können. Die Verbände fordern anlässlich der Abstimmung über die Reform im Bundesrat am 8. November die Nutzung dieser Länderöffnungsklausel und damit ein eigenes Landesgesetz zur künftigen Berechnung der Grundsteuer in Hessen.

„Die Länderöffnungsklausel bietet für Hessen die Chance auf eine einfache, unbürokratische und nachvollziehbare Grundsteuer“, so Christian Streim, Landesverbandsvorsitzender von Haus & Grund Hessen. Diese Chance dürfe sich die Landesregierung nicht entgehen lassen. Das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz durchgesetzte, wertabhängige Modell hingegen wirke sich vielerorts fatal auf die Höhe der Grundsteuer aus. Es führe zu mehr Ungerechtigkeit und verteuere letztlich das Wohnen, so Streim. Ein Flächenmodell führe zu gleichmäßigeren Ergebnissen mit weniger starken Schwankungen. „Auch im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Regelung ist das Flächenmodell durch seine Einfachheit klar im Vorteil“, gibt Streim zu bedenken.

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest, fordert: „Die Grundsteuerberechnung darf nicht so kompliziert sein, dass sie zum Bürokratiemonster wird. Langwierige und teure Neubewertungen von Grundstücken machen die Grundsteuer für alle Steuerzahler – gleich ob Mieter oder Eigentümer – am Ende nur teurer. Wir brauchen ein einfaches und an der Fläche orientiertes Modell, das die Lage der Grundstücke berücksichtigt.“ Die Hessische Landesregierung sei nun aufgerufen, sich für ein solches, einfaches und gerechtes Grundsteuermodell einzusetzen.

Die beiden Verbände begrüßen, dass sich der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier gegen eine zu kleinteilige Bewertung von Immobilien ausgesprochen hat und auch Finanzminister Dr. Thomas Schäfer der Öffnungsklausel gegenüber nicht abgeneigt sei. Die Bundesländer seien nun aufgefordert, sich bei einer Abweichung vom Bundesmodell auf ein einheitliches, einfaches und bürgerfreundliches Modell zu verständigen.

Auch die Kommunen nehmen die Verbände in die Pflicht. Sie müssten ihrer Verantwortung gerecht werden und dürften die Reform nicht für Steuererhöhungen nutzen. „Die Bürger dürfen von der Politik erwarten, dass angesichts von Rekordsteuereinnahmen des Staates mit der Grundsteuer und dem Hebesatzrecht bedacht umgegangen wird. Die Kommunen müssen dafür sorgen, dass die Aufkommensneutralität der Steuer, gegebenenfalls durch eine Senkung der Hebesätze, gewahrt wird“, so Tausendpfund und Streim abschließend.

Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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