26.02.2019

Mietpreisbremse in Hessen

Pressestatement

Am 25. Februar 2019 wurde das ministerielle Anhörungsverfahren zur Mietpreisbremse in Hessen beendet. Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft hat im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme abgegeben.

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest, erklärt dazu:

„In vielen hessischen Kommunen und gerade in Ballungszentren herrscht seit Jahren ein angespannter Wohnungsmarkt. Steigende Mieten sind die Folge. Die Politik ist hier gefragt, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Wir sehen es jedoch kritisch, dass dabei vermehrt auf regulatorische Mittel gesetzt wird, anstatt die Ursache des Problems zu lösen. Die geplante Ausdehnung der Mietpreisbremse ist hierfür ein Beispiel. Der VdW südwest lehnt die Mietpreisbremse insgesamt ab, da sie nicht geeignet ist, die Probleme auf den Wohnungsmärkten zu lösen.

In Hessen fehlen bis 2040 über 500.000 Wohnungen. Aus Sicht des VdW südwest ist die Schaffung eines größeren Marktangebots durch die Ausweisung von Bauland und eine verstärkte Neubautätigkeit der einzige Weg, dem steigenden Mietpreisniveau nachhaltig entgegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag sind dafür einige gute Ansätze vorhanden, die es nun gilt, in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft umzusetzen. Denn eine ausreichende Zahl von Wohnungen ist der beste Mieterschutz!“

Hintergrund:
Ende Juni 2019 endet die Befristung der Mietenbegrenzungsverordnung in Hessen. Die im Jahr 2015 erlassene Verordnung galt bisher in 16 Städten und Gemeinden. Die schwarz-grüne Landesregierung will die Mietpreisbremse nun vorzeitig verlängern und den Geltungsbereich von 16 auf 28 Kommunen ausdehnen.

Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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