16.02.2018

Neue Bauordnung

Standards mit Augenmaß!

Der Entwurf der hessischen Bauordnungsnovelle enthält insgesamt ein ausgewogenes Konzept zur Förderung des Wohnungsangebots für Menschen mit Behinderung. Mehranstrengungen und Standardverschärfungen sollten unterbleiben. Das fordern die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) und die beiden wohnungswirtschaftlichen Verbände, der Verband der Wohnungswirtschaft Südwest (VdW Südwest) und der BFW Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland vom Bundesverband der Freien Wohnungswirtschaft, in einer gemeinsamen Erklärung.

„Wir wollen die Landtagsabgeordneten darin bestärken, an den gefundenen Formulierungen im HBO-Entwurf festzuhalten“, so Gerald Lipka (Geschäftsführer BFW), Dr. Axel Tausendpfund (Vorstand VdW Südwest) und Dr. Martin Kraushaar (Hauptgeschäftsführer AKH) am Freitag in Wiesbaden. „Wenn 20 Prozent der Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein müssen, dann ist das eine notwendige, aber auch achtbare Anstrengung der Wohnungswirtschaft, die die Lebensqualität für viele Menschen mit Behinderung spürbar verbessern wird.“ Darüber hinausgehende Verschärfungen der Anforderungen lehnen die Verbände und die Architektenkammer ab. Auch dürfe die 20 Prozent-Quote nicht zu einem verpflichtenden „Mehr“ an Barrierefreiheit bei höhergeschossigen Gebäuden führen.

Wer in allen Bereichen ohne Unterschied etwa rollstuhlgerechte Ausstattung fordert, treibt den erforderlichen Flächenverbrauch und damit die Kosten erheblich in die Höhe, geben Wohnungswirtschaft und Architekten zu bedenken. Sie bezweifeln auch, ob mit einer derart einseitigen Ausrichtung nicht vielfach am Bedarf sowohl der Menschen mit Behinderung als auch ohne Behinderung vorbei produziert wird. Denn es gebe unterschiedlichste Einschränkungen. Am Ende, davon sind alle drei überzeugt, könnten zu scharfe Standardanforderungen der Landesbauordnung zu einem vermeidbaren Verlust bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums führen. Es wird für Wohnungsgesellschaften und private Investoren zusehends unattraktiv, in teure, aber teilweise sehr schwer vermietbare Wohnungen zu investieren. „Damit“, so Lipka, „wäre aber niemand gedient“. Es werde oft wesentlich mehr an Qualität für Menschen mit Behinderung gewonnen, wenn man im Rahmen eines Konzepts zur Behindertengerechtigkeit einen intelligenten Regelungskorridor schaffen könnte, ergänzt Kraushaar. Tausendpfund macht deutlich, dass die konkreten Bedarfe immer dann am besten und besonders zielgenau gedeckt werden können, wenn, wie häufig im Bereich genossenschaftlichen Wohnungsbaus, die künftigen Bewohner und Nutzer mit ihren spezifischen Bedürfnissen bekannt sind.
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Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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