10.11.2022

Soforthilfe für Gaskunden: Richtige Absicht, aber Umsetzung weder praktikabel noch zielführend

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz: Viel Bürokratie, wenig Effekt

Wie erwartet hat der Bundestag am 10.11. in zweiter und dritter Lesung den Entwurf des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes der Bundesregierung ohne Änderungen beschlossen. „Entlastende Maßnahmen für die privaten Haushalte sind angesichts der explodierenden Energiepreise zwingend notwendig. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, unterstützende Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, sagt Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand VdW südwest.

Die Umsetzung der geplanten Einmalzahlung im Dezember kritisiert er jedoch. Denn vorgesehen ist – wenn der Gasliefervertrag über den Vermieter läuft und dieser die Betriebskostenvorauszahlung während der letzten neun Monate aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhöht hat –, dass Mieterinnen und Mieter diese Erhöhung im Dezember nicht bezahlen müssen. Das wiederum hat zur Folge, dass Vermieter verpflichtet sind, ihre Mieter entsprechend zu informieren und etwaige Lastschriftverfahren für diesen einzelnen Monat anzupassen oder den Betrag anderweitig als Erstattung auszuzahlen.

Tausendpfund moniert: „Das ist in der Praxis nicht darstellbar. Wenn die zu erstattenden Teilbeträge in hunderten von Mietverträgen kleinteilig herausgerechnet werden müssen, ist damit eine enorme Bürokratie verbunden, die für die Vermieter nicht zu leisten ist.“ Hinzu komme, dass auch gar nicht garantiert werden könne, dass die Mieter das Geld im Dezember, wie von der Regierung intendiert, erhalten. Denn eine Änderung des Lastschriftmandats müsse 14 Tage vor dem Umstellungsdatum, also vor Anfang Dezember erfolgen. Mit Blick auf das Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich Mitte November sei dies kaum realisierbar.

„Die Gefahr ist, dass mit dem Gesetz eine breite Erwartung in der Mieterschaft geweckt wird, im Dezember Geld zu erhalten. Dies kann in vielen Fällen nicht erfüllt werden“, sagt Tausendpfund. Es drohe daher Unfrieden und Frustration. „Wir sind weiter fest davon überzeugt, dass es der bessere Weg ist, die Entlastung vollständig über die Betriebskostenabrechnung Anfang des kommenden Jahres weiterzugeben und dies auch so zu kommunizieren. Finanziell macht das keinen Unterschied, da die Mieterinnen und Mieter exakt dieselbe Erstattung erhalten“, so Tausendpfund weiter.

Nun ruhen die Hoffnungen auf dem Bundesrat. Tausendpfund fordert: „Die Länderkammer kann in letzter Instanz noch Einwände geltend machen. Wir plädieren dafür, dass sie angesichts der skizzierten Umstände Einspruch erhebt.“

Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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