03.11.2022

Energiepreise: Finanzielle Entlastungen ohne bürokratische Hürden schaffen

Einmalzahlung richtig und wichtig – aber Umsetzungspläne nicht praktikabel

Der VdW südwest begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die privaten Haushalte angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Geplant sind nach den Gesprächen zwischen Bundeskanzler und Ministerpräsidenten im Gas- und Wärmebereich zwei Stufen: Eine Soforthilfe im Dezember und die eigentliche Preisbremse ab März 2023 bis April 2024.

Für viele Vermieter – und damit auch für zahlreiche Unternehmen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft – droht die Umsetzung dieser Pläne jedoch einige Komplikationen mit sich zu bringen: Wenn der Gasliefervertrag über den Vermieter läuft und dieser die Betriebskostenvorauszahlung während der letzten neun Monate aufgrund der gestiegenen Energiekosten erhöht hat, müssen Mieterinnen und Mieter diese Erhöhung im Dezember nicht bezahlen. Vermieter sollen verpflichtet werden, sie kurzfristig darauf hinzuweisen und etwaige Lastschriftverfahren für diesen einzelnen Monat anzupassen.

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand VdW südwest, sagt: „Die Entlastung der Mieterinnen und Mieter ist ohne Zweifel eine absolut richtige Maßnahme. Allerdings sollte die Umsetzung möglichst unkompliziert geregelt werden. Das ist nach den aktuellen Plänen nicht gewährleistet. Durch das kleinteilige Herausrechnen der zu erstattenden Teilbeträge nur für den Monat Dezember entsteht für die Vermieter ein enormer Bürokratieaufwand. Das ist für Wohnungsunternehmen mit einer Vielzahl von Mieterinnen und Mietern nicht zu leisten.“

Stattdessen plädiert er dafür, den Vorschlägen der Gaskommission strikter zu folgen, die empfiehlt, den einmaligen Entlastungsbetrag für alle Gas- und Wärmekunden im kommenden Jahr mit der Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. „Auf diesem Weg erhalten die Verbraucher exakt die gleiche Erstattung, ohne dass dadurch ein überbordender Verwaltungsaufwand entsteht“, so Tausendpfund weiter. Er fordert deswegen, die Pläne im weiteren Gesetzgebungsverfahren entsprechend anzupassen.

Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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