09.11.2021

Rheinland-pfälzische Wohnungswirtschaft begrüßt Initiative zur Grundsteuer

Gemeinsame Pressemitteilung des VdW südwest und des VdW Rheinland Westfalen

Die Verbände der rheinland-pfälzischen Wohnungswirtschaft begrüßen die neue parlamentarische Initiative, bei der Grundsteuer die Länderöffnungsklausel zu nutzen. Am 10. November diskutiert der rheinland-pfälzische Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Die Landesregierung setzt bisher auf das Bundesmodell, das nach Ansicht der Wohnungswirtschaft äußerst bürokratisch und kompliziert ist.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, kritisiert das Bundesmodell zur Grundsteuer, welches das Land Rheinland-Pfalz umsetzen möchte. „Ein Bodenrichtwertmodell ist viel einfacher und transparenter als die komplizierte Bundesregelung. Wir halten daher die Initiative für wichtig, von der am Ende auch die Mieterinnen und Mieter profitieren würden, weil hier Wohnnutzung und mietpreisgebundener Wohnraum steuerlich begünstigt werden“, sagt Rychter. Die Grundsteuer wird im Rahmen der Nebenkosten regelmäßig auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt.

Dr. Axel Tausendpfund, Verbandsdirektor des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, erklärt: „Das Bundesmodell für die Grundsteuer ist zu bürokratisch und bedeutet erhöhten Aufwand sowohl für die Grundbesitzer als auch für die Verwaltung. Daher sollte das Land Rheinland-Pfalz dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und die Länderöffnungsklausel nutzen. Wir brauchen eine Grundsteuer, die einfach und leicht nachvollziehbar auf nur wenigen Faktoren fußt.“

Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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