06.05.2021

Rheinland-pfälzische Wohnungswirtschaft erkennt gute Ansätze für bezahlbares Wohnen in neuem Koalitionsvertrag

Entwurf des Koalitionsvertrags bietet gute Grundlage für Fortschritt beim bezahlbaren Wohnen

Die rheinland-pfälzische Wohnungswirtschaft sieht in dem Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Grünen und FDP in Rheinland-Pfalz eine gute Grundlage, um Fortschritte beim Bau bezahlbarer Wohnungen zu erzielen. Insbesondere freuen sich der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen), der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) sowie die gemeinsamen in der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen (ARGE RLP) zusammengeschlossenen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften über neue Fördermaßnahmen und den konsequenten Blick auf eventuelle Baukostensteigerungen durch landespolitische Regulierung. Sie befürchten aber gleichzeitig, dass künftig auf kommunaler Ebene mehr bautechnische Vorgaben getroffen werden könnten, die das Bauen verteuern.

Zwar macht die klassische Wohnungspolitik nur etwa vier der 180 Seiten der neuen Koalitionsvereinbarung aus. Doch mit den Themen Klimaneutralität und Zukunft der Innenstädte betreffen gleich zwei der drei künftigen ressortübergreifenden Regierungsschwerpunkte das Wohnen. Insgesamt zielt der Koalitionsvertrag nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Wohnungswirtschaft zurecht darauf ab, sowohl bezahlbaren als auch klimagerechten Wohnraum zu schaffen. Der Vertrag spricht von der Wohnungspolitik als einer Querschnittsaufgabe unter sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, erklärt dazu: „Bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen im Gesetzgebungsprozess ist es nicht immer einfach, das Ziel der Klimagerechtigkeit mit dem der Bezahlbarkeit in Einklang zu bringen. Deshalb freue ich mich, dass bei jeder neuen Regelung auf jeden Fall die damit verbundene Auswirkung auf die Baukosten beachtet werden soll.“

Einen Schwerpunkt setzt der Koalitionsvertrag bei Förderungen. So sind etwa die Verstetigung der Wohnraumförderung über die gesamte Legislaturperiode hinweg und neue Landesförderprogramme vorgesehen, zum Beispiel ein Zuschuss für energetische und Klimaanpassungsmaßnahmen im Quartier. Förderungen seien auch genau der richtige Weg, um Bezahlbarkeit und Klimagerechtigkeit gleichzeitig zu gewährleisten, sagt Dr. Axel Tausendpfund, Verbandsdirektor des VdW südwest. „Der Staat kommt nicht umhin, selbst Geld zu investieren, wenn er bei den Anstrengungen im Klimaschutz und der Generationengerechtigkeit die Bezahlbarkeit des Wohnens im Blick behalten will.“

Indes nimmt der Koalitionsvertrag an mehreren Stellen die Kommunen in die Pflicht, die Ziele der Klimaneutralität und der Bezahlbarkeit des Wohnens zu erreichen. Das Land will sie dabei unterstützen, etwa bei der Entwicklung von Bauland, aber beispielsweise auch, indem es künftig Klimaschutzvorgaben in der Bauleitplanung ermöglicht. Dem Vorsitzenden der ARGE RLP, Thomas Will, zufolge, müssten sich deshalb die Kommunen sehr im Klaren darüber sein, dass sie selbst für einen guten Teil der Bau- und damit Wohnkosten verantwortlich sind. „Selbst bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen immer auch die Baukosten mitgedacht werden, die durch Regelungen verursacht werden“, sagt er.

Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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