28.01.2021

Baulandmobilisierungsgesetz schafft kein Bauland

Auflagen erschweren Investitionen und Eigentumsgewinnung

„Der heute im Bundestag diskutierte und von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland ist kein Beitrag zur Schaffung von Wohnraum für die dringend benötigten Fachkräfte, sondern ein weiteres Investitionshemmnis für Investoren und Bauherren. Darüber hinaus wird die Eigentumsbildung zusätzlich erschwert“, sind sich Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Jürgen Conzelmann, Vorsitzender von Haus & Grund Frankfurt am Main sowie Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, anlässlich der heutigen ersten Lesung im Bundestag einig.

„Das Ziel des im Koalitionsvertrag vereinbarten Passus, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen, wird mit diesem Gesetzesentwurf nicht erreicht. So benachteiligt das besondere Vorkaufsrecht der Kommunen nicht nur den wirtschaftlichen Wettbewerb, sondern verhindert gerade in Milieuschutzgebieten gezielte Investitionen. Bauland aufgrund von Eigentumsfragen zunächst der Bebauung zu entziehen oder durch neue Auflagen die Bebauung zu erschweren, verfehlt das Ziel der Baulandmobilisierung. Auch bei dem im Entwurf verankerten Baugebot handelt es sich um eine weitere systematische Benachteiligung privater Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus sind sowohl das Vorkaufsrecht als auch das Baugebot Eingriffe in die Eigentumsfreiheit“, so Caspar.

Jürgen Conzelmann, Vorsitzender von Haus & Grund Frankfurt am Main, ergänzt: „Die vorgeschlagene Ergänzung des Baugesetzbuches um den § 250 sieht ein Umwandlungsverbot von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen vor. Dieser Vorschlag ist eine weitere wohnungspolitische Restriktion, die nicht nur unverhältnismäßig in die bestehenden Eigentumsrechte eingreift, sondern den Wohnungsmarkt zusätzlich beeinträchtigt. Die vorgeschlagene Regelung enthält einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Dadurch entsteht keine einzige neue Wohnung und der Erwerb von bezahlbaren Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern in FrankfurtRheinMain wird noch weiter erschwert“, so Conzelmann.

Auch Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, bewertet das Baulandmobilisierungsgesetz kritisch: „Wir sind uns alle einig: In vielen Regionen des Landes brauchen wir dringend mehr bezahlbare Wohnungen. Hierfür sollte vor allem schnell bezahlbares Bauland bereitgestellt werden. Das neue Baugesetzbuch ist in dieser Hinsicht jedoch kein großer Wurf, es enthält nur wenige Ansätze, die in die richtige Richtung weisen. Auch in anderen Bereichen bleibt es hinter den Anforderungen zurück: Die Corona-Pandemie hat massive wirtschaftliche Auswirkung auf unsere Städte. Diesen sollten wir jetzt begegnen und langfristige Lösungen finden. Eine Nachnutzung für leerstehende Hotels und Büros sollte schnell ermöglicht werden. Das neue Baugesetzbuch sieht jedoch für fast alle Fälle eine sehr zeitaufwändige Änderung der Bauleitplanung vor und wirkt so eher als Hemmschuh denn als Taktgeber. Und bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hätten die bestehenden ausbalancierten Regelungen ausgereicht. Zudem löst ein strikteres Umwandlungsverbot nicht das Problem fehlender Bauflächen und zu langsamer und bürokratischer Planungs- und Genehmigungsprozesse.“

„Was wir brauchen sind eine aktive Baulandausweisungspolitik und eine Verkürzung der Planungsverfahren. Regulierungen sollten abgebaut und nicht verschärft werden. Nur so können die Aktivierung von Bauland und die Sicherung bezahlbaren Wohnens, erreicht werden“, fordern Caspar, Conzelmann und Dr. Tausendpfund abschließend.

Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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