10.12.2020

Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Ablösung von Förderdarlehen

CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD wollen Nachwirkungsfrist auf 10 Jahre verlängern

Heute wollen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD im Hessischen Landtag beschließen, die Nachwirkungsfrist bei vorzeitiger Ablösung von Förderdarlehen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Bei Inanspruchnahme der sozialen Mietwohnraumförderung gelten für einen festgelegten Zeitraum sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Das heißt, eine Wohnung kann nur zu einer festgelegten Höchstmiete an berechtige Menschen – solche mit Wohnberechtigungsschein – vermietet werden. Löst ein Unternehmen das Förderdarlehen freiwillig vorzeitig vollständig ab, regelt die Nachwirkungsfrist, wie lange die Mietpreis- und die Belegungsbindung nach Rückzahlung des Darlehens noch bestehen.

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest), erklärt dazu:

„Eine Verlängerung der Nachwirkungsfrist ist aus unserer Sicht kontraproduktiv. Die im VdW südwest organisierten Wohnungsunternehmen halten und bauen den Löwenanteil der geförderten Wohnungen in Hessen – über 85 Prozent. Sie sind sozial verantwortlich handelnde Vermieter. Bei ihnen steht der Mieter im Mittelpunkt ihres Handelns, nicht der Profit. Sanierungen und energetische Modernisierungen zugunsten des Klimaschutzes können gerade bei älteren Gebäuden, bei denen noch eine langfristige Bindung besteht, nicht ohne vorzeitige Ablösung eines Förderdarlehens umgesetzt werden. Die Mieten dieser Wohnungen bleiben aber auch nach Ablauf der Bindungen bezahlbar und weit unter den ortsüblichen Vergleichsmieten. Das haben unsere Mitgliedsunternehmen im Kodex der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft jüngst wieder unterstrichen und garantiert.

Die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung ist eine ambitionierte Herausforderung, der sich unsere Mitgliedsunternehmen stellen. Hier zählt jedes Jahr. Eine Verdoppelung der Nachwirkungsfrist würde dringend anstehende Projekte um fünf Jahre verschieben und einen CO2-neutralen Gebäudebestand in weite Ferne rücken lassen. Der VdW südwest lehnt daher die Verlängerung der Nachwirkungsfrist entschieden ab.“
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Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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