13.09.2022

Pflicht zum hydraulischen Abgleich bringt Belastungen für Mieter und verursacht Kosten in Milliardenhöhe

Kritik an Plänen der Bundesregierung

  • Gesetzliche Vorschrift droht zudem, immense Kapazitäten zu binden
  • Hessens Ministerpräsident Boris Rhein und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir zu Unterstützung aufgefordert

Der Bundesrat berät am Freitag über die zweite Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung. Sie zielt unter anderem darauf ab, den Verbrauch von Erdgas zu reduzieren. Dazu soll auch eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich* eingeführt werden.

Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) spricht sich gegen eine gesetzlich verankerte Pflicht zum hydraulischen Abgleich aus. Vorstand Dr. Axel Tausendpfund sagt: „In Deutschland müssten in den nächsten zwei Jahren für rund sieben Millionen betroffene Wohneinheiten mindestens sieben Milliarden Euro nur für den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen investiert werden. Allein für die Wohnungswirtschaft würden Kosten von rund 1,5 Milliarden Euro entstehen.“ Dem ständen nur geringere zu erwartende Energieeinsparungen gegenüber.

Zudem wären die Unternehmen monatelang vollständig ausgelastet, da sie neben den kurzfristigen neuen Informationspflichten sowie der Heizungsprüfung und -optimierung nur noch hydraulische Abgleiche durchführen könnten und alle weiteren – gesellschaftlich ebenfalls sehr relevanten – Aufgaben vernachlässigen müssten. „Kapazitäten und Geldmittel wären gebunden, die anderswo viel effizienter genutzt werden könnten, etwa bei der energetischen Gebäudesanierung und der damit erzielten CO2-Reduktion“, so Tausendpfund weiter. Auch auf die Mieterinnen und Mieter käme mit dem hydraulischen Abgleich ein großer Aufwand zu, denn jede einzelne Wohnung müsse dafür begangen werden.

Außerdem sei die Wohnungswirtschaft schon seit Monaten dabei, Energieeinsparpotenziale in den Heizungsanlagen vor Beginn der nächsten Heizungsperiode zu erschließen und die Mieterinnen und Mieter über Wege zur Energieeinsparung zu informieren. Und: Hydraulische Abgleiche würden bereits dort durchgeführt, wo es sinnvoll und angemessen sei – gänzlich ohne gesetzliche Verpflichtung.

In einem Schreiben hat der VdW südwest den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir aufgefordert, bei der Abstimmung im Bundesrat gegen die Pflicht zum hydraulischen Abgleich zu votieren. Tausendpfund sagt: „Energieeinsparung ist wichtig und die Wohnungswirtschaft leistet bereits heute ihren Beitrag dazu. Eine allgemeine Pflicht zum hydraulischen Abgleich ist jedoch kontraproduktiv. Die Unternehmen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft benötigen auch weiterhin Spielraum, um in ihren anderen zentralen Tätigkeitsfeldern nennenswerte Fortschritte erzielen zu können.“ Sonst könne kein neuer bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnraum entstehen, der mehr denn je benötigt werde.

*Hydraulischer Abgleich (Hintergrund):
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann. In unregulierten Heizsystemen ist es meist so, dass der Heizungspumpe nahegelegene Heizkörper besser erwärmt werden als entfernte Heizkörper, bei denen der Druck nicht mehr ausreicht, um die nötige Warmwassermenge zirkulieren zu lassen. Über den hydraulischen Abgleich wird für jeden Raum die erforderliche Heizleistung berechnet und die Heizkörper werden entsprechend justiert, um das korrekte Wasservolumen zu gewährleisten. Ergänzend sind bei Bedarf im Heizsystem notwendige Einstellungen vorzunehmen.


Pressekontakt

Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

Tel. 069 - 97065-301

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