1 | Mehr bezahlbare Wohnungen


Alle Menschen in Hessen müssen die Sicherheit haben, sich die vier Wände leisten zu können, in denen sie leben. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis und kein Luxusgut. Doch die Realität sieht anders aus: Die Wartelisten mit Interessenten für bezahlbare Wohnungen werden immer länger.

Unsere Mitgliedsunternehmen sind fest entschlossen, das zu ändern. Sie wollen den Menschen mehr bezahlbare Wohnungen und somit ein Zuhause anbieten können. Doch die Kosten für den Bau neuer Wohnungen sind aktuell so hoch wie nie – Tendenz steigend. Die bisherigen Anstrengungen der Politik greifen zu kurz. Sie muss daher dringend gegensteuern. Sonst droht dem Neubau der Kollaps.

Daher fordern wir:

  • Es müssen dringend mehr Sozialwohnungen entstehen. Dafür muss die Wohnraumförderung deutlich attraktiver werden, damit die Mittel auch abgerufen werden. Außerdem müssen die Programme stetig an steigende Baukosten angepasst werden und die Mittelausstattung mindestens auf dem Niveau der vergangenen Jahre bleiben. Nur so werden mehr Sozialwohnungen gebaut.

  • Das Programm zum Ankauf von Belegungsrechten, um neue Wohnungen in die Sozialbindung aufzunehmen oder bestehende Sozialwohnungen länger zu halten, muss weiter fortgeführt und finanziell besser ausgestattet werden.

  • Das Förderprogramm für die Modernisierung von geförderten Wohnungen muss deutlich attraktiver werden, damit auch bei diesen die Klimaziele bezahlbar erreicht werden können. Zudem muss bei energetischen Maßnahmen eine Kombination mit KfW-Fördermitteln möglich werden.

  • Wir brauchen eine grundlegende Reform der Hessischen Bauordnung: Bestehende Vorschriften, die das Bauen unnötig verteuern, müssen überarbeitet oder gestrichen werden. Zudem ist für neue Vorschriften eine Folgekostenabschätzung unverzichtbar.

  • Auf teurem Grund können keine bezahlbaren Wohnungen entstehen. Deshalb muss die Grunderwerbsteuer in Höhe von 6% des Kaufpreises für Grundstücke, auf denen geförderte oder bezahlbare Wohnungen entstehen, entfallen.

  • Bauland darf nicht nur zum Höchstpreis verkauft werden. Grundstücke für bezahlbares Wohnen müssen vergünstigt oder per Konzeptvergabe vergeben werden.