Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der europäischen KI-Verordnung. Daran haben auch die im Rahmen des „Digital Omnibus“ angestoßenen Vereinfachungen nichts geändert.
Unternehmen müssen insbesondere sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie unmittelbar mit einem KI-System interagieren. Auch künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte, sogenannte Deepfakes, sind in bestimmten Fällen als solche kenntlich zu machen. Unternehmen sollten daher ihre KI-Anwendungen und Veröffentlichungsprozesse überprüfen und erforderliche Hinweise rechtzeitig vorbereiten.
Mehr dazu lesen Sie im aktuellen VdWaktuell