
Die letzte Sitzung des Jahres des Fachausschusses Recht des VdW südwest fand am 29. Oktober 2025 bei der ABG Frankfurt Holding statt. Im Fokus stand neben aktuellen rechtlichen Fragestellungen insbesondere Fragen zur Wärmelieferung, zur Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Baurecht und zu Telekommunikationsversorgungsverträgen.
Unter der Leitung der Vorsitzenden des Fachausschusses Recht, Karin Lenz, berichtete VdW-Justiziar RA Stephan Gerwing zunächst über aktuelle verbandspolitische Themen.
Darüber hinaus befasste sich die Teilnehmer mit den Auswirkungen einer Änderung in der Bioabfallverordnung. Die fehlerhafte Trennung von Bioabfällen können seit Mai 2025 sanktioniert werden. Erste Bußgeldandrohungen sind Wohnungsunternehmen zugegangen. Es bestand die überwiegende Auffassung, dass zusätzliche Abfuhrkosten auf die Mieter umgelegt werden können, die Umlage möglicher Bußgelder selbst aber problematisch sein könnte. Wohnungsunternehmen werden entsprechende organisatorische Vorkehrungen empfohlen.
Verhandlungen und Abschlüsse über Fernwärmelieferverträge erweisen sich derzeit als problematisch, da hier jeglicher Anbietermarkt fehlt. Oftmals werden einseitig seitens der Lieferanten vertragliche Regelungen aufdiktiert und als alternativlos zur Annahme gestellt werden, die für die Wohnungsunternehmen eher nachteilig sind. Dennoch empfiehlt der Fachausschuss Recht die Vertragsangebote sorgfältig zu prüfen, da durchaus vereinzelte Nachverhandlungserfolge erzielt werden können.
Gleiches gilt für Verträge über die Telekommunikationsversorgung. Hier ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die TK-Versorger die Konditionen der Rahmenvereinbarungen einhalten, die mit der Wohnungswirtschaft, vertreten durch den GdW ausgehandelt wurden. Zugleich werde dadurch eine Verhandlungsmöglichkeit auf Augenhöhe ermöglicht.
Ein immer wiederkehrendes Thema ist die Rechtsverbindlichkeit technischer Regelwerke, wie DIN-Normen oder VDI-/VDE-Richtlinien. Sie werden in der Auslegung von Gesetzen und Verträgen häufig als bindend betrachtet, nicht zuletzt von der Rechtsprechung. Diese automatisierte Einstufung hält der Fachausschuss für unzutreffend, was sich jetzt auch in den geplanten gesetzlichen Regelungen zum Gebäudetyp-E zeigt.
Neben dem Bericht aus dem analogen GdW-Fachausschuss Recht durch Stephan Gerwing berichtete die Unterarbeitsgruppe Mieterhöhungen über den aktuellen Stand der Ausarbeitung von Mustern zu Mieterhöhungserklärungen, in denen kommunikative Herausforderungen mit rechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden sollen.
An dieser Stelle gilt allen Mitgliedern des Fachausschusses ein großer Dank für ihr Mitwirken und die konstruktive Erarbeitung von Lösungswegen zu juristischen Fragestellungen im ablaufenden Jahr, die allen Mitgliedsunternehmen des VdW südwest zugutekommen.
Die nächste Sitzung des Fachausschusses Recht des VdW südwest findet voraussichtlich im März 2026 statt.
