8. September 2025

Stellungnahmen zu HBO und Leerstandsgesetz

Kaweh Mansoori

Hessen: Aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Der VdW südwest nahm am 8. September an zwei parlamentarischen Anhörungen zu Gesetzesnovellierungen im Hessischen Landtag, genauer gesagt im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, teil.

Zum einen ging es um die Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO), zum anderen um das geplante Leerstandsgesetz. Der Verband hatte sich bereits im Vorfeld der öffentlichen Anhörungen mit ausführlichen schriftlichen Stellungnahmen zu beiden Gesetzesentwürfen positioniert.

Hessische Bauordnung
Den aktuellen Gesetzesentwurf zur HBO (Baupaket I) beurteilt der VdW südwest insgesamt als einen guten Schritt in die richtige Richtung, um das Bauen schneller, einfacher und günstiger zu machen. Die aktuelle Novelle beinhaltet insbesondere maßgebliche Erleichterungen im Bestand bei Nachverdichtungsmaßnahmen wie Aufstockungen, Ausbauvorhaben, Umbauten und Umnutzungen. Diese Erleichterungen betreffen den Brandschutz, die statikbezogene Bauteilbetrachtung, Abstandsflächen, Aufenthaltsräume, Kfz-Stellplätze und Genehmigungsverfahren. Parallel weist der Verband aber auch auf einzelne Kritikpunkte hin, etwa die nicht weit genug gehenden Regelungen zur Reduzierung der Kfz-Stellplatzpflicht im Neubau.

Doch in Hessen heißt es ohnehin bereits: „Nach der Novelle (der HBO) ist vor der Novelle“. Die nächste Novellierung der HBO ist nämlich schon konkret in Sicht. Die Leitplanken werden derzeit wiederum in der vom Hessischen Wirtschaftsministerium
eingesetzten Expertenkommission Innovation im Bau unter maßgeblicher Beteiligung des VdW südwest erarbeitet. In dieser folgenden Novelle (Baupaket II) wird es vermehrt um Erleichterungen für den Neubau gehen. Hier stehen die Themen Barrierefreiheit, Widerspruchsverfahren, kommunales Satzungsrecht, energetische Verknüpfungen mit Bundesrecht, Schall- und Lärmschutz sowie die dringend erforderliche Überarbeitung bautechnischer Regelungen und der Technischen Ausführungsbestimmungen im Fokus.

Leerstandsgesetz
Das geplante Leerstandsgesetz lehnt der VdW südwest in Gänze ab. Der Verband moniert unter anderem, dass die Einführung des Gesetzes unverhältnismäßig sei, da die weit überwiegende Zahl leerstehender Wohnungen aus legitimen und nicht aus spekulativen Gründen unbelegt sei, zum Beispiel im Zuge notwendiger Sanierungen. Das Gesetz schafft zudem zusätzliche bürokratische Anforderungen, die dem eigentlichen Plan zuwiderlaufen, Neubau und Modernisierungen zu vereinfachen. Anstelle der seitens der Politik proklamierten Deregulierung wird weitere Regulierung geschaffen. Auch der erforderliche personelle Aufbau bei den zuständigen kommunalen Behörden für ein weiteres neues behördliches Verfahren wird kritisch gesehen.

Allerdings hat der VdW südwest einen nicht unerheblichen Teilerfolg erzielt. Er hat ganz maßgeblich darauf hingewirkt, dass im aktuellen Gesetzesentwurf auf das ursprünglich vorgesehene formelle Genehmigungsverfahren bei Leerständen, die länger als sechs Monate anhalten, für zügig geplante Modernisierungs-, Instandhaltungs- und Umbauvorhaben verzichtet wurde und anstelle dessen lediglich eine Anzeigepflicht vorgesehen ist.

Dennoch ändert diese Erleichterung nichts an der grundsätzlich ablehnenden Haltung des Verbands. Über den Fortgang der Novellierungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

Gerwing, Stephan
RA Stephan Gerwing
Abteilungsleiter Recht und Bildung, Justiziar

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