
Die gemeinsame Sitzung des Fachausschusses Recht des VdW südwest und des Arbeitskreis‘ Recht des VdW Rheinland Westfalen fand am 8. Mai bei der GAG Ludwigshafen statt. Im Fokus stand neben aktuellen rechtlichen Fragestellungen insbesondere der Umgang der Unternehmen mit der KI-Verordnung.
Nach einer Vorabendveranstaltung, die zum Netzwerken und Austausch über aktuelle Themen genutzt wurde, führte Sonja Müller-Zamann die Teilnehmenden am Sitzungstag zunächst durch das Quartier „Rheinufer-Süd“ der GAG Ludwigshafen.
Tod des Mieters
Nach einer Vorstellung des gastgebenden Unternehmens wurden in der Sitzung – geleitet von der Vorsitzenden des Fachausschusses Recht Karin Lenz – eine Vielzahl von Rechtsfragen diskutiert. Beispielsweise ging es um die Thematik „Tod des Mieters“. Interessant war der Erfahrungsaustausch hinsichtlich der unterschiedlichen Umgangsweisen mit diesem Thema. Für die Unternehmen sind damit jedes Jahr immense wirtschaftliche Ausfälle verbunden, da bei ungeklärter Erblage ein langer Leerstand
der Wohnung die Folge ist, vor allem weil die Nachlassgerichte lange Bearbeitungszeiten benötigen. Diese Problematik soll, auch mit Hilfe des GdW, beim Gesetzgeber adressiert werden.
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten aktuelle Rechtsfragen bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI). Hier ging es um die wesentlichen Inhalte der KI-Verordnung, deren Anforderungen seit Februar 2025 sukzessive umgesetzt werden müssen. Die Teilnehmenden diskutierten vor allem das Zusammenspiel zwischen der Anwendung von KI-Systemen und der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Zudem besprachen die Teilnehmer, welche Maßnahmen im Hinblick auf die neue Gefahrstoffverordnung erforderlich sind, die am 3. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Relevant ist unter anderem, wie in der Praxis mit Liegenschaften umzugehen ist, bei denen ein Asbestrisiko besteht (vgl. hierzu das Rundschreiben vom 9. April 2025).
Darüber hinaus wurden wohnungswirtschaftliche Themen aus dem neuen Koalitionsvertrag vorgestellt.
Auch das EuGH-Urteil zum Begriff der „Kundenanlage“ und die möglichen Auswirkungen auf bestehende Mieterstrommodelle wurden diskutiert.
Die nächste Sitzung des Fachausschusses Recht des VdW südwest findet am 29. Oktober statt.


