Am 18. Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, kurz: Bau-Turbo, beschlossen.
Mit dem Bau-Turbo soll eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden: spürbare Entlastung für Planung und Genehmigung im Wohnungsbau.
Kern des Entwurfs ist die Einführung eines neuen § 246e BauGB, der bis Ende 2030 erhebliche Abweichungen vom Planungsrecht erlaubt. Der Bau-Turbo soll für Vorhaben ab sechs Wohnungen gelten und umfasst auch Umbauten, Erweiterungen und Nutzungsänderungen. Voraussetzung bleibt allerdings die Zustimmung der Kommune – ein Punkt, den die Wohnungswirtschaft kritisch sieht: „Natürlich soll die Zustimmung der Gemeinde zwingend bleiben – aber wie sie erteilt wird, darf nicht zur neuen Hürde werden“, warnt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Neben dem Turbo-Paragrafen sieht der Entwurf erweiterte Befreiungsmöglichkeiten vom Bebauungsplan vor. So soll beispielsweise auch bei Berührung
der Planungsgrundzüge eine Befreiung möglich werden. Außerdem werden das Umwandlungsverbot in § 250 BauGB sowie die Verordnungsermächtigung für angespannte Wohnungsmärkte bis 2030 bzw. 2031 verlängert. Auch neue Regelungen zur Lärmschutzfestsetzung und der Umgang mit der TA Lärm in der Bauleitplanung sollen die Planbarkeit verbessern.
Die Wohnungswirtschaft begrüßt die Initiative insgesamt, mahnt jedoch, dass noch mehr Mut zur Vereinfachung nötig ist, um die Wohnungsbaukrise zu bewältigen. Die aktuelle Baugenehmigungsstatistik zeigt, dass der notwendige Neustart bisher ausbleibt.
Die Verabschiedung im Bundestag ist für den Herbst 2025 geplant. Ob der Turbo dann wirklich zündet oder durch neue Bürokratie ins Stocken gerät, wird entscheidend davon abhängen, wie das Gesetz in der Praxis angewendet wird.
