2. Oktober 2025

Soziale Wohnraumförderung in Hessen

Hessischer Landtag Wiesbaden

Soziale Wohnraumförderung in Hessen

Der VdW südwest fordert Nachbesserungen bei Zinsen, Darlehen und Miethöhen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Die hessische Landesregierung plant eine umfassende Anpassung der sozialen Mietwohnraumförderung. Ziel ist es, den Neubau und die Modernisierung von geförderten Wohnungen unter veränderten Marktbedingungen zu ermöglichen. Doch der VdW südwest warnt: Einige der geplanten Änderungen gefährden die Wirtschaftlichkeit zahlreicher Projekte – und damit den Bau dringend benötigter bezahlbarer Wohnungen.

„Unsere Mitgliedsunternehmen errichten und bewirtschaften rund 80 Prozent aller geförderten Wohnungen in Hessen“, erklärt Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest. „Schon geringfügige Verschlechterungen der Förderkonditionen können dazu führen, dass Projekte ins Minus kippen und gar nicht mehr realisiert werden.“ Steigende Baukosten, hohe Zinsen und ein insgesamt schwieriges wirtschaftliches Umfeld hätten den Wohnungsbau in eine Krise gestürzt. Ohne gezielte Förderung sei sozial orientierter Neubau kaum noch möglich.

Ein zentraler Vorschlag des Landes ist ein Metropolenzuschlag von 300 Euro auf das Grunddarlehen bei Grundstückswerten ab 1.300 Euro pro Quadratmeter. Der VdW südwest begrüßt diesen Zuschlag grundsätzlich, kritisiert jedoch die zu hoch angesetzte Wertschwelle. Mit den aktuellen Bodenrichtwerten würde fast ausschließlich Frankfurt profitieren. Der Verband fordert deshalb, die Schwelle auf 800 Euro pro Quadratmeter abzusenken und den Zuschlag zu staffeln – 300 Euro ab 800 Euro pro Quadratmeter und 500 Euro ab 1.300 Euro pro Quadratmeter.

Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Erhöhung des Förderzinses im Neubau von 0 auf 1 Prozent p.a. Diese Maßnahme würde die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte erheblich verschlechtern. Als Ausgleich fordert der VdW südwest eine Erhöhung der Finanzierungszuschüsse um fünf Prozentpunkte oder alternativ eine Anhebung der zulässigen Miethöhen um zehn Prozentpunkte. Außerdem plädiert der Verband für eine Anhebung der Grunddarlehen um mindestens zehn Prozent, um Preissteigerungen seit 2022 auszugleichen.

Auch bei der Modernisierungsförderung sieht der Verband Nachbesserungsbedarf: Die Beibehaltung der Nullverzinsung wird begrüßt, kritisiert wird jedoch die geplante Anhebung der Tilgung von 2 auf 3,33 Prozent p.a. Sie würde die Liquidität der Unternehmen zu stark belasten. Stattdessen müsse die Tilgung bei 2 Prozent bleiben, wofür das Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz (WIPG) geändert werden müsse. Darüber hinaus fordert der VdW südwest, das Programm für mittlere Einkommen auf das gesamte südhessische Umland auszuweiten.

„Die Nachfrage nach Fördermitteln ist keine Folge hoher Renditeerwartungen, sondern eine Reaktion auf die Krise des Wohnungsbaus“, fasst Tausendpfund zusammen. „Die Programme dürfen nicht verschlechtert, sondern müssen gestärkt werden. Als eines der wirtschaftsstärksten Länder muss Hessen eine Führungsrolle übernehmen und mit guten Förderprogrammen Vorbild für den Bau bezahlbarer Wohnungen sein.“

Foto: dietwalther – stock.adobe.com

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Matthias Berger
Abteilungsleiter Politik, Persönlicher Referent des Vorstands

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