26. Juni 2025

Recht kurz & knapp

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Bambus als Hecke – zulässige Höhe im Nachbarrecht

BGH, Urteil vom 28.3.2025

Dem Begriff der Hecke im Sinne der Landesnachbargesetze ist eine Höhenbegrenzung nicht immanent.
Entscheidend für die Einordnung als Hecke ist vielmehr, ob die Anpflanzungen im Einzelfall nach dem
äußeren Erscheinungsbild bei einer natürlichen Betrachtungsweise einen geschlossenen Eindruck als
Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhenund Seitenbegrenzung vermitteln.
Eine Verpflichtung zum Rückschnitt einer Bambushecke und zur Unterlassung unter dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses kommt nur dann in Betracht, wenn der Nachbar wegen der Höhe der Bambushecke ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen ausgesetzt ist.

Psychische Erkrankung beim Mieter: Attest vom Facharzt nicht immer nötig

BGH, Urteil vom 16.4.2025

Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gehören zwar nicht ohne weiteres zur
(laufend zu zahlenden) Miete, so dass ein Verzug aus einer Nebenkostenabrechnung eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wohl grundsätzlich noch nicht rechtfertigen kann. Jedoch kann eine Rückstandshöhe von mindestens zwei Monatsmieten eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Mieterhöhung bei messbarer und dauerhafter Einsparung von Endenergie

BGH, Urteil vom 26.3.2025

Der Vermieter einer Wohnung kann eine Mieterhöhung nach einer energetischen Modernisierung verlangen, wenn nach dem Abschluss der zu Modernisierungszwecken vorgenommenen Arbeiten zum Zeitpunkt der Abgabe der Mieterhöhungserklärung eine (allein) durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist.

Rückerhalt der Mietsache – Änderung der Besitzverhältnisse erforderlich

BGH, Urteil vom 29.1.2025

Der Rückerhalt der Mietsache setzt eine Änderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, weil dieser erst durch die unmittelbare Sachherrschaft in die Lage versetzt wird, sich ungestört ein umfassendes Bild von etwaigen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache zu machen. Für den Verjährungsbeginn ist der Rückerhalt der Mietsache auch dann maßgeblich, wenn der Mietvertrag noch nicht beendet ist, mit der Folge, dass ein Anspruch bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses verjähren
kann.

Der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten begründet eine vollständige Besitzaufgabe des Mieters und eine Besitzerlangung des Vermieters, auf den fehlenden Rücknahmewillen kommt es nicht an.

Martin Sturm_neu
RA Martin Sturm
Senior Referent Recht, Syndikusrechtsanwalt

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