Kompromiss bei der Modernisierungsförderung
In Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium konnten die Verbände der sozial orientierten Wohnungswirtschaft eine praxisorientierte Neuregelung bei der Modernisierungsförderung erreichen. Notwendig geworden war diese Neuregelung nach der Intervention des Landesrechnungshofes, die zu einer problematischen Neuregelung führte: Fortan sollte die Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen nur noch möglich sein, wenn ein aktueller Wohnberechtigungsschein (WBS) vorgelegt wird. Diese Vorgabe hätte in der Praxis zur Folge gehabt, dass viele Modernisierungsvorhaben ausgebremst oder ganz eingestellt worden wären.
Frühzeitige Warnung
Der VdW südwest, der VdW Rheinland Westfalen sowie die ARGE Rheinland-Pfalz hatten frühzeitig vor den negativen Auswirkungen gewarnt. Die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen WBS sei im bewohnten Bestand faktisch nicht umsetzbar und führe zu unnötigen Belastungen für Wohnungsunternehmen und Mieter. Eine interne Umfrage bestätigte diese Einschätzung: Die Investitionsbereitschaft drohte massiv zu sinken.
Nach intensiven Gesprächen mit dem Finanzministerium wurde ein tragfähiger Kompromiss gefunden. Wohnungen, für die kein aktueller WBS vorgelegt werden kann, dürfen nun trotzdem modernisiert werden – vorausgesetzt, die Belegungsbindung wird um zehn Jahre verlängert. Ursprünglich stand sogar eine Verlängerung um 15 Jahre im Raum, was die Verbände jedoch aus wirtschaftlichen Gründen ablehnten.
Das Finanzministerium überzeugte den Landesrechnungshof vom Zehn-Jahres-Modell. Damit wurde ein gangbarer Weg zwischen wirtschaftlicher Realisierbarkeit und rechtlicher Absicherung gefunden.
Auch wenn die formale Anpassung der Verwaltungsvorschriften noch aussteht, kann die Investitions- und Strukturbank die neue Regelung bereits auf laufende Anträge anwenden. Für Wohnungen mit aktuellem WBS
bleibt alles wie gehabt.
Diskussion nicht abgeschlossen
Die neue Lösung stellt einen wichtigen Fortschritt dar, der sowohl den rechtlichen Anforderungen des Landesrechnungshofes als auch den praktischen Realitäten der Wohnungsunternehmen gerecht wird. Klar ist jedoch: Die Diskussion um praktikable und wirtschaftlich tragfähige Förderstrukturen in Rheinland-Pfalz ist damit nicht abgeschlossen. Die Verbände bleiben im Dialog – für bezahlbaren Wohnraum in dauerhaft guter Qualität.
