26. Oktober 2026

Gebäudetyp E: Gesetzespläne des Bundes sind nicht der erhoffte große Wurf

Günstigeres Bauen: Mietrechtliche Absicherung weiterhin nicht gegeben

Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) hält den lange erwarteten Referentenentwurf der Bundesregierung zum Gebäudetyp E für unzureichend. Einfachere Baustandards sollen sich bauvertraglich zwar leichter vereinbaren lassen. Für das anschließende Mietverhältnis schafft der Entwurf jedoch keine Rechtssicherheit, da er die Erleichterungen nicht zum Standard erklärt, sondern nur auf Vereinbarungen zwischen Vermietern und Mietern verweist. Das Risiko von Beanstandungen bleibt damit bei den Wohnungsunternehmen.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist enttäuschend und bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand VdW südwest. „Was nach dem gesetzlichen Basisstandard ordnungsgemäß gebaut ist, muss auch im Mietverhältnis als mangelfrei gelten. Dies muss der Gesetzgeber aber deutlich klarstellen. Wer es Einzelvereinbarungen überlässt, verhindert, dass einfacheres Bauen in der Breite ankommt.“

 

Auch die neuen Anforderungen an die Baubeschreibung bei Verbraucherbauverträgen sieht der Verband kritisch. Wer nach dem Basisstandard baut, soll ausweisen, wo er den bisher üblichen Qualitätsstandard unterschreitet und wie viel er dadurch voraussichtlich einspart. So kommt eine neue Dokumentationspflicht hinzu und einfaches Bauen bleibt eine Abweichung vom Normalfall. „Ein Basisstandard ist kein Bauen zweiter Klasse“, so Tausendpfund. „Der Gebäudetyp E muss zum Standard werden und darf nicht bloß die erlaubte Ausnahme von der Regel bleiben.“

 

Hessen hat erste Schritte gemacht – jetzt ist der Bund am Zug

In Hessen ist bereits einiges passiert, um das Bauen schneller, einfacher und günstiger zu machen. Die Expertenkommission „Innovation im Bau“, in der sich der VdW südwest engagiert, hat entsprechende Baupakete dafür entwickelt. Damit hat das Land wichtige Erleichterungen in der Hessischen Bauordnung auf den Weg gebracht. Das Land kann allerdings nur das Bauordnungsrecht vereinfachen. Ob ein einfacher gebautes Haus zivil- und mietrechtlich Bestand hat, regelt der Bund.

„Hessen zeigt mit seinen Baupaketen, dass der politische Wille da ist. Diese Fortschritte dürfen jetzt nicht an der Schnittstelle zum Mietrecht verpuffen“, sagt Tausendpfund. „Der Bund muss nachbessern und die mietrechtliche Absicherung noch in diesem Gesetzgebungsverfahren verbindlich regeln. Nur so wird ‚E wie einfach‘ Realität, und nur so entstehen schneller mehr bezahlbare Wohnungen.

Voosen, Jan
Jan Voosen
Abteilungsleiter Kommunikation, Pressesprecher

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