In Umsetzung der EmpCo-Richtlinie der EU ist am 27. September die Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Mit der Änderung sollen Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie irreführenden, ungenauen oder unbelegten Werbeaussagen geschützt, echter ökologischer und sozialer Fortschritt aufgezeigt und Verbraucherrechte durch neue Informationspflichten des Unternehmers gestärkt werden.
Der GdW hat eine FAQ-Liste erstellt, um Fragen der Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in nationales Recht zu beantworten. Ziel ist es, offene Punkte aus der Unternehmenspraxis zu identifizieren, insbesondere im Hinblick auf Umweltaussagen, den Anwendungsbereich, interne Verantwortlichkeiten sowie mögliche Risiken.
Die FAQ-Liste spiegelt den aktuellen Stand wider und soll bei Bedarf laufend aktualisiert werden.