04.04.2018

Nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts

Mietpreisbremse auch in Hessen gescheitert

Das Frankfurter Landgericht hat in einem Urteil Ende März die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) hält das Urteil für konsequent. Die Mietpreisbremse habe nicht zu mehr bezahlbaren Wohnungen geführt und stehe zudem rechtlich nicht auf sicheren Füßen. Der Verband fordert daher ihre Abschaffung.

„Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben es vorgemacht. Dort enthalten die Koalitionsverträge einen Verzicht auf die Mietpreisbremse, da sie erwiesenermaßen nicht wirkt“, erklärt Dr. Axel Tausendpfund, Verbandsdirektor des VdW südwest. „Diesen richtigen und logischen Schritt fordern wir auch von der neuen hessischen Landesregierung, die im Herbst gewählt wird.“

Ein Festhalten an der Mietpreisbremse sei nicht länger vertretbar. „Durch die Mietpreisbremse ist nicht mehr bezahlbarer Wohnraum entstanden, ganz im Gegenteil. Investoren wurden abgeschreckt, der dringend benötigten Bautätigkeit ein weiterer Dämpfer verpasst“, erklärt Tausendpfund die Haltung seines Verbandes. So ist die Zahl der Baugenehmigungen in Hessen nach Einführung der Mietpreisbremse dramatisch gesunken, allein im 3. Quartal 2017 um 5,1 Prozent. „Wir benötigen bessere Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau. Denn ein ausreichendes Angebot an Wohnungen ist die beste Mietpreisbremse.“

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Jan Voosen
Referent für Unternehmenskommunikation und Marketing

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