Am Freitag, 18. Oktober 2019, hat sich die Koalition aus SPD, Linke und Grünen in Berlin geeinigt und die Eckpunkte für einen Mietendeckel beschlossen. Der Berliner Senat hat am 22. Oktober 2019 entschieden, dem Rat der Bürgermeister den Entwurf eines "Gesetztes zur Neurelgung gesetzlicher Vorschrifen zur Mietenbegrenzung" vorzulegen. Es gilt jedoch schon jetzt als sicher, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Mietendeckel befassen wird. CDU und FDP haben eine Normenkontrollklage angekündigt. Der VdW südwest lehnt restriktive Regulierungen wie einen Mietendeckel ab, da sie keine einzige dringend benötigte Wohnung schaffen, auch die verantwortungsbewussten Vermieter bestrafen und zugleich jegliche Investitionen verhindern. Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen hat sich bereits positioniert und einem Mietendeckel eine klare Absage erteilt. Auch die Pläne des Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann, Mieterhöhungen auf jährlich 1 Prozent zu begrenzen, erteilte das Land bereits vor Monaten eine Absage.
Der Mietendeckel in Berlin soll für fünf Jahren gelten. Ein starrer Mietendeckel friert bis 2021 die Mieten auf dem heutigen Niveau ein. Konkret bedeutet das, dass Mieten für Wohnungen, die bis Ende 2013 fertiggestellt wurden, nicht mehr angehoben werden dürfen. Die Miete wird auf den Betrag gedeckelt, der am 18. Juni 2019, dem Tag der Bekanntgabe des Senatsvorhabens, galt. Diese Regelung gilt auch für Mietverträge, die eine Staffel- oder Indexmiete enthalten. Betroffen sind davon rund 1,5 Millionen Wohnungen. Ab 2022 sind Mietsteigerungen in Höhe der Inflation, also 1,3 Prozent, möglich. Eine Mietobergrenze legt fest, welche maximale Nettokaltmiete abhängig vom Alter und der Ausstattung einer Wohnung verlangt werden darf. Diese bewegt sich laut Berliner Senat zwischen 3,92 Euro/Quadratmeter bei Altbauwohnungen (Baujahr bis 1918) und 9,80 Euro bei Wohnungen, die bis 2013 erstmalig bezugsfertig waren. Überschreitet eine Miete die Mietobergrenzen darf der Mieter eine Absenkung fordern. Die Senkungsregelung wird ab Herbst 2020, neun Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckels, angewendet.
Bei Wiedervermietung darf nur die Nettokaltmiete des Vormieters verlangt werden und maximal bis zur Höhe der Mietobergrenze. Besonders niedrige Mieten (weniger als fünf Euro/Quadratmeter) dürfen um maximal einen Euro/Quadratmeter und auf höchstens fünf Euro angehoben werden. Auch bei Neuvermietung darf die Obergrenze nicht überschritten werden. Mieten, die 20 Prozent über der Obergrenze liegen, gelten als Wuchermieten.
Bei Modernisierungsmaßnahmen, wie dem Umbau für eine barrierefreie Wohnung, sind Mieterhöhungen nur bis zu einem Euro pro Quadratmeter möglich. Können die Mieterhöhungen die Modernisierungskosten nicht decken, kann der Vermieter Fördermittel beantragen. Mit 250 neuen Mitarbeitern will der Senat die Überwachung der Einhaltung des Mietendeckels sicherstellen.
Vom Mietendeckel ausgenommen sind Wohnungen und Häuser die seit 2014 gebaut werden. Für sie gelten die bisherigen Rahmenbedingungen für Mieterhöhungen. Nicht mehr Teil des Vorhabens ist die Begrenzung der Mietbelastung auf 30 Prozent des Mietereinkommens.