
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Stellungnahme zur Nachhaltigkeit von Wohnimmobilien
AWI-Hessen: Mietrecht und Regulierungsdichte sind wesentliche Hemmnisse
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessen (AWI-Hessen) hat sich in einer Stellungnahme an das Hessische Umweltministerium zum Thema „Nachhaltigkeit bei Wohnimmobilien – Beseitigung rechtlicher Hemmnisse“ geäußert. Insbesondere das aktuelle Mietrecht wird darin als erhebliches Hemmnis bei der Planung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen angesehen.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz befasst sich derzeit, auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Hessischen Landesregierung, unter anderem mit der Frage nach Nachhaltigkeit und Energieeffizienz bei Wohnimmobilien. Das besondere Interesse des Ministeriums gilt dabei der Frage, welche rechtlichen Hemmnisse aus Sicht der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft überwunden werden müssen, um nachhaltige Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen im Bestand zu verwirklichen. Die AWI-Hessen wurde durch das Umweltministerium in diesen Meinungsbildungsprozess eingebunden und hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme aus wohnungswirtschaftlicher Sicht zu den entsprechenden Hemmnissen geäußert.
Hohe Schlagzahl rechtlicher Vorgaben
Allein die Tatsache der hohen Schlagzahl der Änderungen der rechtlichen Vorgaben für energetische Sanierungen wird von Seiten der AWI-Hessen als ein wesentliches Hemmnis angesehen, die einer Steigerung von Modernisierungs- und Sanierungsraten entgegenstehen. So führt die in diesem Jahr beschlossene Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zur Notwendigkeit der Anpassung der nationalen Vorschriften bis zur Mitte des Jahres 2012, und dies obwohl die letzte Novelle der Energieeinsparverordnung erst gegen Ende 2009 in Kraft getreten ist. Damit steht zu befürchten, dass im Jahr 2012 eine erneute Novelle erfolgt, obwohl die Märkte noch damit beschäftigt sind, sich auf die letzte Novelle einzustellen.
Zunehmende Regulierungsdichte
Ebenfalls wird von Seiten der AWI-Hessen die zunehmende Regulierungsdichte kritisch gesehen, da gleichzeitige Vorgaben unterschiedlicher politisch-administrativer Ebenen (EU, Bund, Länder und Kommunen) das Regelwerk für Investoren unübersichtlich machen. Die AWI-Hessen begrüßt in ihrer Stellungnahme daher ausdrücklich die Intention der Landesregierung, klimapolitische Satzungskompetenzen der Kommunen aus der Hessischen Bauordnung zu streichen.
Mietrecht als wesentliches Hemmnis
Die AWI-Hessen kritisiert darüber hinaus insbesondere das derzeitige Mietrecht als ein wesentliches Hemmnis bei der Planung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Gerade die durch eine uneinheitliche Rechtsprechung aufgestellten formalen Hürden an die Modernisierungsankündigung gemäß § 554 BGB und die nachfolgende Mieterhöhungserklärung nach § 559 BGB führten zu einer erheblichen rechtlichen und praktischen Unsicherheit bei den Vermietern. Aus Sicht der AWI-Hessen sollte hier durch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen bereits Rechtssicherheit geschaffen werden. Aus Sicht der AWI-Hessen sind die Hemmnisse bei der Nachhaltigkeit von Wohnimmobilien im Bestand sehr vielfältig. Zur Steigerung der Sanierungsquoten, auch bei Änderung der kritisierten rechtlichen Rahmenbedingungen, bleibt aus Sicht der Wohnungswirtschaft eine angemessene Förderung der Investitionstätigkeit unerlässlich. Dabei darf auch die Förderung von „Ersatzinvestitionen“ (Abriss verbunden mit Neubau) kein Tabu sein.
