
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Initiativstellungnahme des VdW südwest
Modelle für selbstbestimmtes Wohnen nicht behindern
Das Hessische Sozialministerium arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein „Hessisches Heimgesetz“. Der VdW südwest hat in einer Initiativstellungnahme an das Sozialministerium und die Fraktionen im Hessischen Landtag die zeitnahe Umsetzung eines modernen Heimgesetzes gefordert, das die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote im Bereich des Wohnens nicht behindert. Erarbeitet wurde die Stellungnahme unter Beteiligung von Mitgliedern des Fachausschusses für Recht im VdW südwest.
Mit der Föderalismusreform I wurde zum September 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für das öffentliche Heimrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Das Land Hessen beabsichtigt nun, von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen und hat durch Sozialminister Stefan Grüttner für Anfang 2011 die Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes angekündigt. Der VdW südwest hat dies zum Anlass genommen, in einer Initiativstellungnahme, unter Berücksichtigung aktueller wohnungswirtschaftlicher Praxis und Realitäten sowie den Erfahrungen mit Heimgesetzen in anderen Bundesländern, Anregungen für und Anforderungen an ein zukunftsfähiges Heimgesetz an die Politik heranzutragen.
Die Wohnungswirtschaft hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Möglichkeiten der Gestaltung von Wohnangeboten für ein langes selbstbestimmtes Wohnen beschäftigt. Dabei spielen sowohl investive Maßnahmen als auch Angebote von Dienstleistungen und Betreuungsmodellen rund ums Wohnen eine zentrale Rolle. Die Wohnungswirtschaft hat daher ein originäres Interesse, die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in die eigene Angebotsentwicklung zu integrieren, sieht sich aber gleichzeitig mit Hindernissen konfrontiert. Dies entspricht den gesamtgesellschaftlichen Zielen und Wünschen der Menschen, die ein selbstbestimmtes Wohnen eindeutig bevorzugen. Dabei kommt es allerdings immer wieder auch zu Berührungspunkten mit dem geltenden Heimrecht.
Das in Hessen mangels landesspezifischer Regelungen immer noch geltende Bundesheimrecht ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft weder zeitgemäß noch sach- und praxisgerecht, da es Unsicherheiten und Risiken verursacht. In der Initiativstellungnahme fordert der Verband, dass beispielsweise neue, von den Wohnungsunternehmen zunehmend angebotene ambulante Betreuungsmodelle nicht behindert werden. Bestimmte Wohnformen, wie das betreute Wohnen im weiteren Sinne oder Formen des vorstationären Wohnsegments, sollten explizit aus dem Anwendungsbereich des Heimrechts herausgenommen werden. Dies gilt auch für Wohnformen für Demenzwohngruppen respektive Wohngruppen für Bewohner mit erhöhtem pflegerischen Bedarf. Auch bei diesen Wohnformen bedarf es aus Sicht des VdW südwest keiner pauschalen Unterstellung unter den Anwendungsbereich des Heimrechts.
Aus Sicht der Wohnungswirtschaft kann eine heimgesetzliche Regelung in Hessen überdies nur für Projekte beziehungsweise Objekte gelten, die nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes realisiert worden sind, sodass im Gesetz eine Bestandsschutzregelung für bestehende Einrichtungen, Wohnformen und Betreuungsmodelle unerlässlich ist. Die Gewährleistung eines solchen Bestandsschutzes sollte daher ausdrücklich im Gesetz festgehalten und überdies auch für Einrichtungen gelten, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden.
