Stellungnahme des VdW südwest zur Novelle der Hessischen Gemeindeordnung

Auseinandersetzung mit der wirtschaftlichen Betätigung vermisst

 

Der VdW südwest ist durch den Innenausschuss des Hessischen Landtags an einem Anhörungsverfahren zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) beteiligt worden. Grundlage für das Verfahren bildeten verschiedene Gesetzentwürfe sowie Anträge von Seiten der Fraktionen von CDU und FDP, der SPD sowie der Fraktion Die Linke. In einer schriftlichen Stellungnahme hat der VdW südwest unter anderem die Notwendigkeit der Neubegrenzung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen hervorgehoben.
In der schriftlichen Stellungnahme galt der Fokus des VdW südwest insbesondere den in verschiedenen Gesetzentwürfen beabsichtigten Neuregelungen zur „Wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde“, von denen die Mitglieder des VdW südwest im Wesentlichen betroffen sind. Als unnötig sieht der VdW in seiner Stellungnahme die von den Fraktionen von CDU und FDP beabsichtigte Einführung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts an, wodurch – so die Gesetzesbegründung – eine „Balance zwischen kommunaler Steuerung und unternehmerischer Freiheit“ geschaffen werden soll. Durch die beabsichtigte Einführung, so der VdW, entstehe der völlig irrige Eindruck, dass bei der Stellung der Gemeinde als Gesellschafter keinerlei kommunale Steuerung stattfinden würde. Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht sind der Bedarf und der Nutzen einer solchen kommunalen Anstalt weder erkenn- noch belegbar.
 Ebenfalls unnötig erachtet der VdW in seiner Stellungnahme auch die vorgesehene Berücksichtigung von mittelbaren Beteiligungen in den kommunalen Beteiligungsberichten. Dies würde bedeuten, dass bei jeder Beteiligung eines kommunalen Unternehmens auch der Beitrag zur Realisierung eines öffentlichen Zwecks dargestellt werden müsste. Da Tochtergesellschaften nicht selten „dienende Funktion“ bei der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Mutter haben, führt diese Vorgabe an der Realität vorbei.
Grundsätzlich vermisst der VdW südwest gerade im Gesetzentwurf der Regierungskoalition die Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit einer Neuabgrenzung der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden. So wurde gerade vor dem Hintergrund der politisch gewollten Möglichkeit einer stärkeren dezentralen Energieversorgung in mehreren Bundesländern der Bereich der Energieversorgung aus der wirtschaftlichen Betätigung ausgenommen. Auch der steigende Bedarf an Stadtentwicklungsmaßnahmen hat dazu geführt, dass die Bereiche des Wohnungswesens und der Stadtentwicklung aus dem Bereich der wirtschaftlichen Betätigung ausgeklammert wurden. Da in dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP eine Auseinandersetzung mit diesen Entwicklungen fehlt, plädiert der VdW für eine Ausklammerung der Tätigkeitsbereiche Wohnungswesen und der Stadtentwicklung aus der gesetzlichen Definition der wirtschaftlichen Betätigung.