
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung
Verzicht auf hessischen Sonderweg zur „Kündigungssperrfristverordnung“ gefordert
In einer Stellungnahme an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat sich der VdW südwest für die Abschaffung einer Landesregelung zur so genannten „Kündigungssperrfristverordnung“ ausgesprochen.
Die Hessische Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung trat Ende 2009 außer Kraft. Zur Evaluierung der Verordnung wurde u. a. der VdW südwest vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aufgefordert, zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Hessischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung Stellung zu nehmen. Der Entwurf des federführenden Ministeriums sah eine auf fünf – bisher zehn – Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist in zehn – bisher zwölf – Städten des südhessischen Ballungsraums für weitere fünf Jahre vor und wird mit dem Schutzinteresse des Mieters vor dem Hintergrund angespannter regionaler Märkte gerechtfertigt.
Der VdW südwest plädierte in seiner Stellungnahme für den vollständigen Verzicht einer entsprechenden Landesregelung, da auf Bundesebene durch das BGB bereits eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren vorgegeben ist und diese als ausreichend angesehen wird. Gestützt wird diese Verzichtsforderung auch dadurch, dass die Mehrzahl der Bundesländer auf eigene Regelungen zur Kündigungssperrfrist verzichtet. Der Verband kritisierte in seiner Stellungnahme überdies, dass insgesamt eine fundierte Auseinandersetzung mit einer Rechtfertigungsgrundlage für eine Landesregelung, die über die bereits bestehenden Regelungen auf Bundesebene hinausgeht, nicht erfolgt ist und insbesondere Veränderungen von Marktmechanismen unberücksichtigt blieben.
