VdW südwest

Ablehnung weiterer Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich

 

Der VdW südwest hat sich in einer Stellungnahme an den Hessischen Landtag grundsätzlich dafür ausgesprochen, den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien in Hessen marktkonform voranzutreiben und zu fördern. Die weitere Verschärfung von Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich und die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien bei der Modernisierung oder Sanierung von Bestandsgebäuden wurden abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ULA) im Hessischen Landtag führte Anfang Dezember 2009 zu den Gesetzentwürfen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Zweites, Drittes und Viertes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz und zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien eine zweitägige Expertenanhörung durch. Der VdW südwest hatte zu den Gesetzentwürfen eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Darin begrüßt der Verband grundsätzlich das in den vorliegenden Gesetzentwürfen verfolgte Ziel, den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien in Hessen generell voranzutreiben und zu fördern. Insbesondere der in den Gesetzentwürfen geforderte sparsame, effiziente und umweltschonende Energieeinsatz in Gebäuden und Anlagen des Landes, wird vom VdW südwest aufgrund seines Vorbildcharakters begrüßt. Der Verband stellte allerdings klar, dass aus Sicht der hessischen Wohnungswirtschaft die Priorität auf der Energieeffizienzsteigerung durch verbesserte Gebäudedämmmaßnahmen sowie verstärkte Investitionen in die Gebäudetechnik liegt, zumal die Nutzung erneuerbarer Energien im Wohnbestand derzeit noch hohe Investitionskosten voraussetzt.
Die in den Gesetzentwürfen geforderte Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Modernisierung oder Sanierung von Bestandsgebäuden wurden vom VdW südwest abgelehnt, da eine solche Nutzungspflicht gerade im Bestand kontraproduktiv und daher eine Förderung freiwilliger Maßnahmen dem gesetzlichen Zwang vorzuziehen sei. Die in den vorliegenden Entwürfen beabsichtigte Ausweitung der Klimaschutzvorgaben auf den kommunalen Bereich führe zu einer Ausweitung der Klimaschutzbürokratie und werde deshalb als ineffizient abgelehnt.