
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Stellungnahme des VdW südwest
Privilegierung von Kinderlärm grundsätzlich begrüßt
In einer Stellungnahme an den Hessischen Landtag hat sich der VdW südwest zum Entwurf des so genannten „Kinderlärmgesetzes“ geäußert und die im Entwurf vorgesehene grundsätzliche Privilegierung von „Kinderlärm“ gegenüber anderen Geräuschimmissionen begrüßt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Teile der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen und Grundsätze problematisch und kontraproduktiv bzw. bereits durch die Hessische Bauordnung abgedeckt sind.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zum Umgang mit Geräuschimmissionen bei Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kinderlärmgesetz) – Drucksache 18/1145 – befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit (AFG) im Hessischen Landtag führte dazu eine schriftliche Anhörung durch und hatte dem VdW südwest Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Der VdW südwest begrüßte darin das im vorgelegten Gesetzentwurf verfolgte Ziel, die durch Spielen und Bewegung entstehenden Geräusche von Kindern und Jugendlichen generell als natürlich und zum Aufwachsen gehörend zu bewerten und so „Kinderlärm“ gegenüber anderen Geräuschimmissionen zu privilegieren. Verschiedene im Gesetzentwurf enthaltene Grundsätze und Maßnahmen sind allerdings aufgrund ihrer Zielrichtung in Teilen problematisch und kontraproduktiv und bedürfen daher teilweise einer Präzisierung. Überdies ist generell aus Sicht der Wohnungswirtschaft in dieser Frage eine bundeseinheitliche Lösung zu präferieren, die sowohl im Zivil- als auch im Bau- und im Bundesimmissionsrecht die notwendige Normenklarheit schafft. Eine entsprechende Initiative des Landes Rheinland-Pfalz im Bundesrat wird daher von Seiten des VdW südwest unterstützt.
