
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung verabschiedet
Weitere Änderungen angekündigt
Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Hessische Landtag Mitte November 2011 die novellierte Hessische Gemeindeordnung (HGO) verabschiedet. Diese sieht nun ein Mehr an Bürgerbeteiligung, die Einführung einer Genehmigungspflicht für Kassenkredite sowie die Einführung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Allerdings enthält sie entgegen der Forderung der Opposition und verschiedener Interessenverbände keinerlei Neuregelungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.
Der VdW südwest hatte sich in einem schriftlichen und einem mündlichen Anhörungsverfahren zu den diversen Gesetzesvorlagen eingebracht. Dabei äußerte sich der VdW südwest insbesondere zu der von CDU und FDP beabsichtigten Einführung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts sowie der im Regierungsentwurf fehlenden Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit einer Neuabgrenzung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen, die die Mitglieder des VdW südwest wesentlich betrifft. Der VdW plädierte dafür, das Wohnungswesen und die Stadtentwicklung aus der Definition der wirtschaftlichen Betätigung auszuklammern. Eine solche Regelung wurde etwa von der SPD-Fraktion gefordert, deren Antrag allerdings keine Mehrheit fand. Der nun verabschiedete HGO-Entwurf sieht, trotz eines zusätzlich eingebrachten Änderungsantrages der Fraktionen von CDU und FDP, weiterhin keinerlei Änderung des § 121 HGO zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen vor, obgleich dies im Anhörungsverfahren von verschiedenen Seiten deutlich kritisiert und gefordert worden ist. Im Hinblick auf die Ergebnisse des Energiegipfels wurde von Seiten der CDU-Landtagsfraktion mit Pressemitteilung vom 15. November 2011 nun allerdings bereits eine weitere Änderung der HGO angekündigt. Mit der dann beabsichtigten Änderung des § 121 HGO soll den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, in begrenzter eigener Trägerschaft Energieerzeugungsanlagen und Energieverteilungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien wirtschaftlich zu betreiben.
