
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Novellierung der Hessischen Bauordnung
VdW südwest erfolgreich in den Gesetzgebungsprozess eingebunden
Die Hessische Bauordnung (HBO) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Zwischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und dem VdW südwest sowie weiteren betroffenen Institutionen erfolgt aktuell ein intensiver Dialog zur Novellierung des Gesetzes. Künftig soll nur noch für Hochhäuser, große Bürogebäude, Hallen und sonstige Sonderbauten eine umfassende bauaufsichtliche Prüfung erforderlich sein. Alle Vorhaben, die keine Sonderbauten sind, sollen künftig im Bereich von Bebauungsplänen baugenehmigungsfrei errichtet werden können. Liegt kein Bebauungsplan vor, ist das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren anzuwenden. Hessen hatte mit der HBO 2002 bereits Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze von der Baugenehmigung ausgenommen. Im Gebiet von Bebauungsplänen findet gar keine Prüfung mehr statt, außerhalb solcher Pläne prüfen die Behörden nur noch die Übereinstimmung mit dem Baugesetzbuch oder beantragte Abweichungen vom Bauordnungsrecht (Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren). Für sonstige Gebäude greifen diese Erleichterungen bisher jedoch nur eingeschränkt. Bautechnische Prüfungen – vor allem im Brandschutz und bei der Standsicherheit – sind bereits seit 2002 Sache privater Architekten, Bauingenieure und Sachverständiger.
Weitere Liberalisierung geplant
Die Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2010 befristeten HBO soll zu ihrer weiteren Liberalisierung genutzt werden und dabei vor allem die Liste der genehmigungsfreien Bauten ausgedehnt werden. Bei Gaststätten soll nicht mehr die Zahl der Personen (bisher 40), sondern die Grundfläche (120 m2) die Sonderbaugrenze markieren. Auch die Regeln für Bauten an der Grundstücksgrenze – etwa Garagen – sollen vereinfacht werden. So wird sich z. B. die zulässige Länge der Grenzbebauung von Garagen einschließlich Abstellraum auf 12 Meter erhöhen. Der VdW südwest begrüßt diese Anpassungen und sieht einen engen Zusammenhang zwischen Liberalisierungsschritten und Vereinfachungen beziehungsweise Klarstellungen von Regelungen, die bislang in der Praxis und aufgrund der Rechtsprechung die Nutzung der vom Gesetzgeber intendierten Liberalisierungen behindern. Unter anderem durch die Anforderungen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung sind Wohnungsunternehmen vornehmlich mit der Bestandsentwicklung ihrer Gebäude und Quartiere beschäftigt. Für die Umsetzung dieser dadurch generierten Gesetze und Verordnungen und für den Bestandserhalt sind daher sachgerechte Liberalisierungen für die Umsetzung der Maßnahmen außerordentlich wichtig.
Initiativstellungnahme des Verbandes
Der VdW südwest hat im Vorfeld des Referentenentwurfs bereits mit einer Stellungnahme auf notwendige Klarstellungen innerhalb der HBO hingewiesen. Zudem wurden in der Stellungnahme auf bestehende Hemmnisse bei der Bestandsentwicklung durch die aktuelle HBO eingegangen. Wie vom VdW südwest gefordert, wurde im Gesetzentwurf berücksichtigt, dass die bestehende Wahlfreiheit zur freiwilligen Nutzung eines Baugenehmigungsverfahrens erhalten bleibt. Die Wahlmöglichkeit wurde von den Übergangsvorschriften nun in die einzelnen Vorschriften übernommen und wird somit fester Bestandteil der HBO 2011. Balkone bis zur Hochhausgrenze konnten auch bisher in ihren tragenden Teilen ohne die Regelanforderungen an tragende Bauteile errichtet werden. Dadurch sind z. B. ungeschützte Stahlkonstruktionen bis zur Hochhausgrenze möglich. Diese Regelung hat in der Bestandsmodernisierung eine große Bedeutung, da auf diese Weise jedes Jahr zahlreiche Balkone als unverkleidete (ohne zusätzlichen Brandschutz) Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen nachgerüstet werden können. Der VdW südwest hatte im Vorfeld des Entwurfs auf Schwierigkeiten in den Fällen hingewiesen, bei denen einzelne Balkone aufgrund der Lage von Feuerwehrzufahrten Bestandteil des zweiten Rettungsweges wurden. Hier unterblieb meist die Nachrüstung aufgrund der erheblich höheren Kosten durch den geforderten erhöhten Brandschutz. Jedoch ist ein nachgerüsteter Balkon nicht nur ein Gewinn an Wohnqualität für den Mieter. Er ist auch ein deutlicher Zugewinn an passiver Sicherheit, da sich ein Mieter damit der Einwirkung von Rauchgasen besser entziehen kann als in einer Wohnung ohne Balkon. Auch ist die Bergung von Menschen im Brandfall von einem Balkon für Bewohner und Feuerwehr einfacher, als z. B. aus einem zulässigen (Rettungs-)Fenster. Entwurf gestrichen.
VdW südwest gibt weitere Stellungnahme ab
Das federführende Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat am 17. März 2010 den Referentenentwurf dem VdW südwest mit der Bitte um eine weitere Stellungnahme zugeleitet. Der Verband wird somit weiterhin in den Gesetzgebungsprozess eingebunden. Verabschiedet werden soll die novellierte HBO vom Hessischen Landtag im Herbst 2010, sodass ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2011 gewährleistet ist.
