VdW südwest zum Entwurf der Novelle der HBO

Anhörung zur Hessischen Bauordnung

 

Die bestehende Hessische Bauordnung (HBO) ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet und soll liberalisiert werden. Hierzu hatte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mehreren Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf der Novelle der HBO eingeräumt. Darunter waren neben dem VdW südwest auch die Verbände von Haus & Grund sowie der Freien Wohnungsunternehmen.
Schon im Vorfeld hatten Einwände des VdW südwest Berücksichtigung im Gesetzentwurf gefunden. Aus der Sicht des VdW südwest steht der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung und des Hessischen Energiegesetzes aber in einigen Punkten immer noch im Widerspruch zu den Zielen der Liberalisierung und zur Praxistauglichkeit. Wenn es um den Brandschutz geht, bleibt es auch im aktuellen Entwurf unverständlich, dass der hessische Gesetzgeber z. B. mit der Einbeziehung des Wohnungsbestandes bei der Rauchwarnmelderpflicht weit über Regelungen, wie sie in anderen Ländern erfolgt sind, hinausgeht. Auch der strikte und unverständliche Bezug an die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz ist in einigen Punkten des Brandschutzes, wie z. B. der Einschränkung von Maisonettewohnungen auf zwei Geschosse oder der Einbeziehung eines definitiv nicht genutzten obersten Geschosses (Hochhausgrenze) in die Rettungsweganforderungen, nicht praktikabel und auch nicht nachvollziehbar.

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