
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
AWI-Hessen lehnt weitere Verschärfungen von Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich ab
Unter der Federführung des VdW südwest hat die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessen (AWI-Hessen) eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz – HEEWärmeG – (Drucksache 18/1949) abgegeben. Darin lehnt die AWI-Hessen u. a. die weitere Verschärfung von Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich ab.
Der VdW südwest ist vom Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hessischen Landtag gebeten worden, zu dem von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Aufgrund inhaltlicher Übereinstimmungen haben die in der AWI-Hessen kooperierenden Verbände dazu eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.
Gesetzentwurf sieht u. a. die Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärme- und Kälteversorgung in Hessen sowie den Ausbau der dafür notwendigen Technologien vor. Damit verbunden ist die Einführung einer verpflichtenden Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand. Die AWI-Hessen steht dem Einsatz regenerativer Energien grundsätzlich positiv und aufgeschlossen gegenüber. Aus diesem Grunde begrüßt sie auch die grundsätzliche Zielsetzung des vorgelegten Gesetzentwurfes, lehnt allerdings die weitere Verschärfung von Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich ab. Die AWI-Hessen spricht sich insbesondere gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand aus, da diese u.a. mit Wirkungen verbunden sind, die dem eigentlichen Ziel der Energieeinsparung und Emissionsminderung sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien entgegenwirken.
Grundsätzlich spricht sich die hessische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie den Einsatz regenerativer Energien im Gebäudebestand aus. Allerdings sollte bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele die Priorität auf der Steigerung der Energieeffizienz durch verbesserte Gebäudedämmmaßnahmen sowie verstärkte Investitionen in die Gebäudetechnik liegen. Gleichzeitig plädiert die AWI-Hessen für marktwirtschaftliche Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien und lehnt den staatlichen Zwang zur energetischen Sanierung ab. Aus Sicht der AWI-Hessen besteht überdies die Gefahr, dass marode oder defekte Heiz- oder Kühlanlagen aufgrund der zu erwartenden Folgekosten nicht durch hocheffiziente Systeme ausgetauscht, sondern – energieineffizient – weiterbetrieben werden, weil der Gesetzentwurf an den Austausch von Heizungsanlagen die Verpflichtung zu Folgeinvestitionen mit der Nutzung erneuerbarer Energien knüpft.
Download der gesamten Stellungnahme
