Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion abgelehnt

 

Der Hessische Landtag hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2010 den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Hessen – Hessisches Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, (HEEWärmeG; Drucksache 18/1949) – abgelehnt. Der Gesetzentwurf sah unter anderem die Einführung einer verpflichtenden Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand vor.
Der von der SPD-Landtagsfraktion im Februar 2010 in den Hessischen Landtag eingebrachte Gesetzentwurf für ein HEEWärmeG wurde im Dezember 2010 in dritter Lesung, mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, abgelehnt. Der Entwurf sah unter anderem die Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärme- und Kälteversorgung in Hessen sowie den Ausbau der dafür notwendigen Technologien vor. Dies sollte verbunden werden mit der Einführung einer verpflichtenden Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand. Der Ablehnung in dritter Lesung vorausgegangen waren ein intensives parlamentarisches Beratungs- und Anhörungsverfahren sowie ein ergänzender Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion von Ende Oktober 2010.
Der VdW südwest war von Beginn an im entsprechenden parlamentarischen Verfahren eingebunden und hatte sich mit schriftlichen und mündlichen Stellungnahme am Meinungsbildungsprozess des Hessischen Landtages beteiligt. Dabei hat sich der VdW mehrfach grundsätzlich positiv zum Einsatz und Ausbau regenerativer Energien geäußert, sich aber gegen die weitere Verschärfung von Klimaschutzvorgaben im Gebäudebereich ausgesprochen und insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung einer Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand abgelehnt. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft wirkt eine solche verpflichtende Nutzung dem eigentlichen Ziel der Energieeinsparung und Emissionsminderung sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien entgegen. Vielmehr sollte bei der Umsetzung klimapolitischer Ziele die Priorität auf der Steigerung der Energieeffizienz liegen.  

Kommentar von Dr. Rudolf Ridinger

Nutzungspflicht ist der falsche Weg

 

Der Gesetzentwurf zur Nutzungspflicht erneuerbarer Energien wurde im Landtag abgelehnt. Auch im Rahmen der Novelle der Hessischen Bauordnung wurde den Kommunen die Kompetenz des Erlasses von Satzungen, die ebenfalls entsprechende Nutzungspflichten vorsehen, genommen. Das ist gut so! Es wäre müßig, an dieser Stelle nochmals alle Argumente gegen Nutzungspflichten aufzuführen. Entscheidend ist dabei, dass Nutzungspflichten, die immer dann greifen, wenn ohnehin Investitionen stattfinden – also die Pflichten zwingend Zusatzinvestitionen auslösen – diese Investitionen, da unrentierlich, verhindern können. Weitergehende Investitionsverpflichtungen wären zudem verfassungsrechtlich problematisch.
Nun stellen sich manche Befürworter erneuerbarer Energien sicher die Frage, wie sollen denn die Steigerungsziele bei der Nutzung dieser Energieträger, die schließlich faktisch von allen Parteien bei nur geringen Unterschieden getragen werden, erreicht werden? Generell erscheint die Förderpolitik hier als ein guter Ansatz. Diese kann, je nach Ausgestaltung, dazu beitragen, dass entsprechende Investitionen stattfinden. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung der Photovoltaik. Nun weist allerdings auch dieses Beispiel auf die damit verbundenen Probleme hin, so etwa auf die Frage, ob bei dieser Förderung nicht überhöhte Marktpreise gestützt werden. Dies ist im Einzelfall nicht immer einfach zu entscheiden. Aber immerhin das Beispiel zeigt, mit der Förderpolitik können durchaus erhebliche Effekte ausgelöst werden.
 Insgesamt ist bei der Entwicklung der Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien – auch bei der Nutzung für Heizungswärme – eine große Dynamik zu beobachten. Gleichwohl hat dies in der Praxis (noch?) nicht den großen Wechsel der für die Heizungswärme genutzten Energieträger ausgelöst. Dabei könnte, wer beispielsweise bei Bestandsmodernisierungen auf erneuerbare Energien umstellt, die energetischen Vorgaben der EnEV leicht erfüllen. Doch das rechnet sich häufig nicht. Die Politik steht vor diesem Hintergrund vor der Frage, wie sie die Marktdynamik unterstützen kann. Zwangsmaßnahmen sind hierzu nicht geeignet. Wir sind vor diesem Hintergrund ganz gespannt, welche Antworten die Landesregierung in ihrem angekündigten Energiekonzept zu diesem Problem finden wird.