Zu den Eckpunkten des hessischen Energiekonzeptes 2020

Gute Nachricht – Schlechte Nachricht


Zunächst die gute Nachricht. Die hessische Umweltministerin folgt nicht dem Tenor anderer Umweltminister, ob nun auf Bundesebene oder der Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern, die Umweltpolitik im Wesentlichen auf eine ordnungsrechtliche Basis stellen zu wollen. So überwiegen in dem vorgestellten energie- und klimaschutzpolitischen Konzept Überlegungen, um mehr Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien auszulösen. Für den Bereich der Immobilienwirtschaft wird dabei das Ziel der Verdreifachung der energetischen Sanierungen, allerdings ohne Nennung des Zieldatums, formuliert. Nun ist die Formulierung von Zielen an sich nichts Schlechtes. Doch wie ist das zu bewerten, wenn die Ziele fern jeglicher Realität formuliert werden? Eine Verdreifachung ist jedenfalls für die gewerbliche Wohnungswirtschaft außerhalb jeglicher realen Zielgröße. Wohnungsunternehmen agieren auf der Grundlage von mehrjährigen Investitionsplänen. Nicht zuletzt aufgrund der Altersstruktur der Bestände, die einen aktuellen Investitionszyklus bedingen, sind diese Pläne im Volumen ausgereizt. Steigerungen bei den Sanierungsraten wären deshalb nur bei Kostensenkungen der Investitionen oder bei besseren Refinanzierungsbedingungen denkbar. Zwar ist die Dynamik insbesondere in der Anlagentechnik zurzeit sehr hoch, doch dürften daraus nicht solch enorme Kostensenkungen generiert werden, dass die Sanierungsraten sich wesentlich erhöhen. Zudem verhindern die jüngsten ordnungsrechtlichen Vorgaben des Bundes eine deutliche Kostenreduktion, so etwa durch die Vorgaben bei den begehbaren Dachgeschossflächen. Die Verbesserung der Refinanzierungsbedingungen erhalten zudem durch marktbedingte Begrenzungen von Mietsteigerungen einen deutlichen Dämpfer.
Ob die angekündigte Mietrechtsreform hier zu deutlichen Verbesserungen der Investitionsbedingungen beitragen wird, bleibt abzuwarten. Die gewerbliche Wohnungswirtschaft verzeichnet zudem im Verhältnis zu den privaten Kleinvermietern und -eigentümern bereits eine außerordentlich hohe energetische Sanierungsrate. Die hessische Umweltministerin setzt deshalb auch konsequent auf Instrumente, die in diesem Marktsegment ansetzen sollen. Ob allerdings die angekündigten Maßnahmen zur Förderung von Beratungsleistungen zu erheblich mehr Investitionen beitragen werden, ist zweifelhaft. Denn viele Hauseigentümer sind mehr mit der Abzahlung von Darlehen beschäftigt oder sehen keine Investitionsnotwendigkeiten für den aktuellen Altersruhesitz, statt sich mit Neuinvestitionen auseinanderzusetzen. Mit der Förderung von Beratungsleistungen sind deshalb mehr Fördereffekte für die Berater als bei den Investoren zu erwarten. Die von der Ministerin formulierten Ziele sind also klar unrealistisch. An der Erfüllung oder Annäherung an diese Ziele wird sich die Ministerin beziehungsweise die Landesregierung – voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode – messen lassen müssen. Dann wird die Landesregierung in Zugzwang kommen. Dies kann dann leicht zum Nährboden für verzweifelte Maßnahmen werden, die dann die Marktentwicklung dämpfen können. Die irreale Zielformulierung ist deshalb die schlechte Nachricht.

 

Dr. Rudolf Ridinger

Verbandsdirektor des VdW südwest  

 

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