VdW südwest zu Einkommensgrenzen

Anpassung der Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau nicht ausreichend

 

Der VdW südwest hat sich in einer Stellungnahme gegenüber dem hessischen Wirtschaftsministerium zur geplanten Anpassung der Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau geäußert. Darin hat der VdW die im Entwurf vorgesehene Anpassung der Einkommensgrenzen an die allgemeinen Preissteigerungen zwar generell begrüßt, gleichzeitig u. a. aber auf die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform des Fördersystems hingewiesen. Das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) sieht vor, dass Landesregierungen unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung von den im WoFG bezeichneten Basiseinkommensgrenzen, die u. a. für den Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum gelten, abzuweichen.

 

Kontinuierliche Anpassung gefordert

In einem vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Abweichung von den Einkommensgrenzen nach der Verordnung zur Durchführung des Wohnraumfördergesetzes, ist erstmalig nach 2003 eine neuerliche Anpassung der Einkommensgrenzen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten vorgesehen. Dem VdW südwest wurde dazu die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben. In seiner Stellungnahme an das HMWVL verweist der VdW südwest darauf, dass besonders im Mietwohnungsbereich aufgrund der bisherigen Einkommensgrenzen das Problem der zunehmenden Segregation in Wohnquartieren besteht, da eine Nicht-Anpassung einer faktischen Absenkung der Einkommensgrenzen gleichkommt. Überdies ist im Hinblick auf die Einkommensgrenzen generell eine größere Flexibilität bei der Berücksichtigung von benachteiligten Gruppen sowie im Hinblick auf regionale Unterschiede notwendig.
Die im Entwurf des Wirtschaftsministeriums u. a. vorgesehene Erhöhung der Einkommensgrenzen für durch die Förderung von Mietwohnungen begünstigte Haushalte um etwa zehn Prozent wird vom VdW südwest daher grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig kritisiert der VdW aber, dass diese Anpassung im Vergleich mit anderen Bundesländern, die zum Teil deutlich niedrigere durchschnittliche Einkommensniveaus zu verzeichnen haben und trotzdem höhere Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau festgelegt haben, allerdings zu niedrig ausfällt. Überdies sieht der Entwurf auch weiterhin keine kontinuierliche Anpassung der Einkommensgrenzen vor. Um eine reale Absenkung der Einkommensgrenzen zu vermeiden, fordert der VdW hier die Einführung eines angemessenen Einkommensanpassungsmechanismus. Ebenfalls kritisiert wurde vom VdW der große Abstand zwischen den vorgeschlagenen Einkommensgrenzen für den Mietwohnungsbereich und das selbstgenutzte Wohnen. Durch die vorgeschlagenen Einkommensgrenzen wird faktisch unterstellt, dass beispielsweise Zweipersonenhaushalte mit einem Einkommen von 22.000 Euro bei der Mietwohnungssuche keine Probleme haben, über dieser Grenze bis 35.000 Euro allerdings verstärkt bei der Wohneigentumsbildung unterstützt werden sollen. Aus Sicht des VdW ist die unterschiedliche Bewertung sachlich nicht gerechtfertigt.  

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