Stellungnahme des VdW südwest

Einführung einer Duldungspflicht im Nachbarrecht begrüßt

 

Der VdW südwest hat in einer Stellungnahme an den Hessischen Landtag die Einführung einer Duldungspflicht – bei angemessener Ausgleichszahlung – in das Hessische Nachbarrechtsgesetz begrüßt. Der Rechts- und Integrationsausschuss im Hessischen Landtag führt zu den Gesetzentwürfen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz (Drucksache 18/350) und zum Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung (Drucksache 18/855) eine schriftliche Anhörung durch.
Der VdW südwest hat zu den beiden Gesetzentwürfen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Der Verband begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich das in beiden vorgelegten Gesetzentwürfen verfolgte Ziel, nachträgliche Maßnahmen zur Wärmedämmung zu ermöglichen, auch dann, wenn diese dann in das benachbarte Grundstück hineinragen. Die technischen Alternativen zur Erfüllung der bei energetischen Modernisierungen geltenden Normen sind in der Regel nicht wirtschaftlich. Die dafür notwendige, an enge Voraussetzungen gebundene vorgesehene Einführung einer Duldungspflicht des Grundstückseigentümers in das hessische Nachbarrecht, ist zweckmäßig. Die in beiden Gesetzentwürfen vorgesehene angemessene Ausgleichszahlung an den Grundstückseigentümer dient dabei dem Interessenausgleich.
Gleichzeitig sieht der VdW südwest bei einzelnen Punkten der Gesetzentwürfe Ergänzungs- und Klarstellungsbedarf und weist darauf hin, dass beispielsweise keiner der beiden Gesetzentwürfe eine Regelung bei Grenzüberschreitungen in den öffentlichen Raum beinhaltet. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten sieht der Verband die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung an entsprechender Stelle als dringend geboten an.
Die Stellungnahme des Verbandes kann bei Damir Stipić angefordert werden:

Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Maildamir.stipic‎@‎vdwsuedwest.de