
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
BilMoG - Check
Überprüfung der Änderungen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss nach neuester Rechtsprechung
Ende 2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das mehrere wesentliche Änderungen der Regelungen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss beinhaltet, in Kraft getreten. Verpflichtend sind die neuen Regelungen erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Daneben enthält das Gesetz eine Vielzahl von Übergangsvorschriften zum Wechsel auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften.
Haben Sie die Regelungen schon bei Ihnen umgesetzt? Wenn nein, dann bieten wir Ihnen zur Überleitung ab sofort einen standardisierten „BilMoG-Check“ an. Dabei werden unternehmensindividuell die Posten Ihres Jahresabschlusses von Mitarbeitern unserer Prüfungsabteilung im Hinblick auf die neue Rechnungslegung untersucht und die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Haben Sie Interesse? Dann können Sie sich gerne an Frau Edith Kittel wenden:
