
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
VdW südwest zu INGE
Beschränkte Hoffnungen auf eine Belebung der Innenstädte durch INGE
In einer Stellungnahme an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat sich der VdW südwest zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) geäußert. Der im Gesetz formulierte Grundsatz zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte wird darin zwar erneut grundsätzlich begrüßt, allerdings verbindet der Verband weiterhin nur beschränkte Hoffnungen auf eine Belebung der Innenstädte und Stadtteilzentren durch INGE.
Das hessische Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Das für die Erarbeitung der Novelle federführende Wirtschaftsministerium hat in einer ersten Evaluationsphase 2009 verschiedene Verbände zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes gehört und in einer zweiten Evaluationsphase Anfang 2010 generellen Ergänzungs- und Klarstellungsbedarf an INGE abgefragt. Mitte März wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren vorgelegt und dem VdW südwest die Möglichkeit eingeräumt, Stellung zu diesem Gesetzentwurf zu nehmen.
Stellungnahme des VdW südwest
In seiner Stellungnahme begrüßt der VdW südwest weiterhin grundsätzlich den im Gesetz formulierten Grundsatz zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte. Er sieht allerdings auch nach Vorlage des aktuellen Änderungsentwurfes Ergänzungs- und Klarstellungsbedarf, da in dem Entwurf insbesondere zentrale, von der Wohnungswirtschaft in beiden Evaluierungsphasen eingebrachte Verbesserungsvorschläge nahezu unberücksichtigt geblieben sind. Zwar sieht der VdW südwest in der Stärkung und Entwicklung der Innenstädte bzw. von Stadtteilen die zentrale Herausforderung der Stadtentwicklung. Eine solche Stärkung darf sich aber nicht alleinig auf die Steigerung der Attraktivität der Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote im Innenstadtbereich beschränken, wie dies vorgesehen ist.
Richtiges Ziel, falscher Weg
Durch das Instrument INGE haben sich auch nach fast fünf Jahren erst in zwei hessischen Städten „Business Improvement Districts“ (BIDs) gebildet. Dies, so der Verband, lässt vermuten, dass die Zielformulierung des Gesetzes zwar gewünscht, der im Gesetz beschriebene Weg hierfür aber nicht geeignet ist. Zur langfristigen und nachhaltigen Attraktivitätssteigerung sowie Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten und Stadtteilzentren ist eine integrierte Stadtentwicklungspolitik nötig. Zentrale Handlungsleitlinie muss deshalb vor allem eine Durchmischung der Funktionen sein, da bei der Entwicklung von Geschäftsquartieren die Wohnungsangebote in der unmittelbaren Umgebung oder in den Quartieren wichtiger Bestandteil der Aufwertungsstrategie sind, bisher aber in der konkreten Umsetzung häufig vernachlässigt werden.
Zentrale Forderungen der Wohnungswirtschaft
Der VdW südwest hat in seiner Stellungnahme daher seine Anregung erneuert, wonach im Gesetzestext eine Formulierung aufgenommen werden sollte, nach der bei der Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen eine Koordinierung mit Trägern und Investoren für die Stadtentwicklung vorzunehmen ist. Eine solche Verzahnung der Akteure sollte konstruktiv von Seiten der Kommune begleitet werden. Vor allem die gewerbliche Wohnungswirtschaft könnte bei vielen Maßnahmen unmittelbar unterstützend tätig werden und damit zu einer Beschleunigung der Maßnahmen beitragen. Zum Zwecke der Akzeptanzerhöhung der Maßnahmen fordert der Verband überdies einen ergänzenden Hinweis im Gesetzestext, wonach ein enger und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Nutzen und der Finanzierung der Maßnahmen für die Grundstückseigner erkennbar sein muss sowie eine eindeutige inhaltliche Klarstellung hinsichtlich der Umlagefähigkeit der im Gesetz vorgesehenen Abgaben in Mietverhältnisse.
Stellungnahme als Download
