Dienstleistungspaket Datenschutz

Datenschutz im Bereich Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Absatz 2 BDSG

 

Die Neuregelungen zur Auftragsdatenverarbeitung sind eine Reaktion auf festgestellte Mängel bei der Auftragsdatenverarbeitung. Der geänderte § 11 Absatz 2 BDSG trat am 01.09.2009 in Kraft.
Dies hatte auf die Wohnungswirtschaft erhebliche Auswirkungen, bestehen doch im Normalfall bei Wohnungsunternehmen eine Vielzahl von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung. Aufgrund der hohen Anzahl an Verträgen ist es den Wohnungsunternehmen personell oft nicht möglich gewesen die Auftragsdatenverarbeitung auf die Einhaltung der Vorschriften hin zu überprüfen.

 

Klassische Beispiele für die Auftragsdatenverarbeitung sind:

  • Auslagerung der EDV-Betreuung
  • Verträge mit Wärmemessdiensten und Energielieferanten
  • Handwerkerkopplung.

 

Wir bieten Ihnen daher an, Sie bei dieser Aufgabenstellung zu unterstützen:

  • Überprüfung bestehender Verträge
  • Festlegung notwendiger Prüfungshandlungen nach § 11 BDSG
  • Durchführung von Prüfungen nach § 11 BDSG.

 

Voraussetzung für die Einschätzung des Aufwandes und für die Prüfung ist eine vollständige Übersicht aller in Frage kommenden Verträge.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Nicole Heyne unter 069 97065-161 oder

nicole.heyne‎@‎vdwsuedwest.de


Gerne unterstützen wir Sie auch in allen weiteren Fragen zum Thema Datenschutz.