
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Stellungnahme des VdW südwest
Stellungnahme des VdW südwest: Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe gefordert
Der VdW südwest hat in einer Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (HessAFWoG) abgelehnt und die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe gefordert.
Das HessAFWoG tritt gemäß § 17 mit Ablauf des 31. Dezembers 2009 außer Kraft. Der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2011 vor – und damit eine Anpassung der Geltungsdauer an die Geltungsdauer der Leistungsbescheide gemäß § 6 HessAFWoG in Verbindung mit § 4 Abs. 4 AFWoG.
In seiner Stellungnahme lehnt der VdW südwest die Verlängerung des HessAFWoG ab und fordert die gänzliche Abschaffung der Abgabe. Die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe läuft aus Sicht des Verbandes der Zielsetzung der Siedlungs- und Stadtentwicklungspolitik zuwider und begünstigt das „Umkippen“ ganzer Quartiere. Vor dem Hintergrund der sozialen Integration bewertet der VdW südwest das Instrumentarium der Fehlbelegungsabgabe als überholt und in den meisten Fällen als kontraproduktiv und nicht zielführend. Die negativen Auswirkungen der Abgabe auf die soziale Stabilität bestimmter Stadtquartiere überwiegen und führen zu einer Entmischung.
Die Position des VdW südwest wird gestützt durch die Tatsache, dass die Fehlbelegungsabgabe mittlerweile in den meisten Bundesländern abgeschafft worden ist. Zudem hat die Hessische Landesregierung angekündigt, im Laufe der aktuellen Legislaturperiode die Fortführung der Fehlbelegungsabgabe auf den Prüfstand zu stellen.
Die Stellungnahme des Verbandes kann bei Damir Stipić angefordert werden:
