Stellungnahme des VdW südwest

Fehlbelegungsabgabe sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen

 

Der VdW südwest hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr im Hessischen Landtag gegen die weitere Verlängerung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (Fehlbelegungsabgabe) ausgesprochen. Das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen tritt mit Ablauf des 30. Juni 2011 außer Kraft. Nach dem Willen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und der Regierungskoalition im Hessischen Landtag soll es keine Verlängerung des Gesetzes geben. In einem dringlichen Gesetzentwurf fordert die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nun die Weiterführung des Gesetzes um weitere sechs Jahre.
Der VdW südwest hat sich in seiner schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der Anhörung durch den Hessischen Landtag gegen die im Antrag vorgesehene Verlängerung des Gesetzes ausgesprochen. Aus Sicht des VdW südwest läuft die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe unter anderem der Zielsetzung der integrativen Siedlungs- und Stadtentwicklungspolitik zuwider. Die negativen Einflüsse der Abgabe auf die soziale Segregation und Stabilität bestimmter Stadtquartiere überwiegen und tragen zu einer Mieterverdrängung und somit zu einer sozialen Entmischung bei. Es steht überdies zu befürchten, dass sich die negativen Entwicklungen durch die Reduktion des Programms „Soziale Stadt“ noch weiter verstärken. In seiner Stellungnahme weist der Verband zudem darauf hin, dass die Fehlbelegungsabgabe auch aus sozialpolitischen Gesichtspunkten problematisch sei, da zur Abgabe Haushalte herangezogen werden, deren Einkommen weit unterhalb der Durchschnittseinkommen in der Bevölkerung liegen. Damit finanzieren die Haushalte mit Niedrigeinkommen den Wohnungsbau für die Bezieher von Niedrigsteinkommen. Dies ist, so der Verband, sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen.
Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe erneuerte der VdW südwest auch seine Forderung nach einem Landesgesetz zum Wohnen. Als zentrale Stichworte für ein solches Gesetz nennt der VdW die notwendige Ausrichtung am demografischen Wandel, die Entwicklung von Wohnquartieren, die stärkere Ausrichtung an Elementen der Subjektförderung und die Reduktion der Anknüpfung der Förderung an hohe Investitionskosten.